Bürgerinformation „Erhaltungssatzung für Havighorst“

    Im Rahmen des Ortskernentwicklungskonzeptes für den Ortsteil Havighorst wurde u.a. festgehalten, dass die im Handlungsfeld Ortsbild und Siedlungsentwicklung erarbeitete Maßnahme I.B.2 Städtebauliche Erhaltungssatzung, mit dem Ziel das Ortsbild mit seinem dörflichen Charakter langfristig zu erhalten, kurz bis mittelfristig zur Umsetzung gebracht werden soll. Als Basis wurde eine Ortsbildanalyse erstellt, die die charakteristischen ortsbildprägenden Merkmale herausstellt. Darauf aufbauend wurde der Entwurf einer Erhaltungssatzung formuliert.

    Eine Erhaltungssatzung bezweckt die städtebauliche Erhaltung baulicher Anlagen und Gebiete in einer Gemeinde. Dadurch benötigen bauliche Vorhaben eine besondere Genehmigung und der Gemeinde wird gleichzeitig ein besonderes Mitspracherecht zugesprochen. Die in der Ortsbildanalyse zusammengetragenen Kriterien sollen die Grundlage bei der Genehmigung von Bauvorhaben bilden. Es geht nicht um den Schutz einzelner Gebäude ohne städtebaulichen Bezug, sondern um den städtebaulichen Zusammenhang.

    Um Ihnen die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben, findet am 14.11.2023 um 18 Uhr in der ehemaligen Gaststätte des Tennisvereins Rot Weiß Havighorst, Am Ohlendiek 33, eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Für Fragen wenden Sie sich gerne an das zuständige Sachgebiet Planen, Entwickeln, Umweltvorsorge unter bauen-planen(at)oststeinbek.de.

    Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

     

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