Bauleitplanverfahren
Auf dieser Seite finden Sie alle Bauleitplanungen der Gemeinde Oststeinbek, die gegenwärtig im Verfahren sind.
Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 1 bis 4 b, 6 und 10 BauGB. Nähere Informationen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie hier.
Aktuelle Auslegungen
Verfahren
Am 23.03.2020 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45 gefasst. Da die Kapazitäten des für die Bauleitplanung zuständigen Sachgebietes zunächst anderweitig gebunden waren, hat sich die Aufnahme der Bauleitplanung verzögert. Zwischenzeitlich wurde mit dem Investor ein Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen und das Büro Evers & Partner Stadtplaner PartGmbB mit der Planerstellung beauftragt. Da seit dem Aufstellungsbeschluss nunmehr zwei Jahre vergangen waren, wurde der Aufstellungsbeschlusses am 28.03.2022 wiederholt gefasst. Dabei sind die folgenden Planungsziele festgelegt worden:
- Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnungsbau für Oststeinbeker Bürger*innen in unterschiedlichen Bauformen.
- Beauftragung eines Verkehrsgutachtens zur Prüfung von geeigneten Erschließungsvarianten. Als Zufahrtsbereiche sind dabei die neu entstehende Erschließungsstraße des B-Plans 42, sowie der Querweg und der Barsbütteler Weg zu prüfen. Eine Umgehungsmöglichkeit von der Möllner Landstraße ist in jedem Fall auszuschließen.
- Berücksichtigung des Klimaschutzes gemäß des gemeindlichen integrierten Klimaschutzkonzeptes.
- Sicherstellung einer harmonischen Höhenentwicklung in Bezug auf das bestehende und geplante städtebauliche Umfeld.
- Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zur Schaffung einer grünen Fuß- und Radwegverbindung an den Ort und durch das Quartier.
- Regelung des Ausgleichs innerhalb des Oststeinbeker Gemeindegebietes.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist für diese Bauleitplanung nicht erforderlich, da mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2004 bereits eine Wohnbaufläche vorgesehen wurde.
Am 23.05.2022 wurde durch den Bauausschuss über die städtebauliche Grundausrichtung für den zu entwickelnden Bereich beraten. Es wurde beschlossen, dass das entstehende Wohngebiet unter Wahrung der städtebaulichen Gestalt der Umgebung sowie unter Berücksichtigung des Klimaschutzes einen Mix in der Gebäudetypologie vorsehen soll. Vor dem Hintergrund einer kompakten, flächensparenden Bauweise ist dem Mehrfamilienwohnungsbau dabei der Vorrang einzuräumen. Die Höhenentwicklung ist auf das Umfeld anzupassen. Die Anzahl der entstehenden Wohneinheiten soll dabei 250 nicht überschreiten.
Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:
Am 28.03.2022 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 im Ortsteil Havighorst der Gemeinde Oststeinbek für den Teilbereich A für das Gebiet westlich der Dorfstraße, nördlich und südlich der Bebauung Dorfstraße 20 und 24 und östlich landwirtschaftlicher Flächen und den Teilbereich B für das Gebiet nördlich der Dorfstraße in der Doppelkurve zwischen Steinbeker Grenzdamm (Hamburg) und Ziegeleistraße gefasst.
Im Teilbereich A plant die Gemeinde den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst sowie des gemeindlichen Bauhofs umzusetzen. Dafür sind die folgenden Planungsziele festgelegt worden:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst sowie des gemeindlichen Bauhofs auf dem Flurstück 82/2, der Flur 1, Gemarkung Havighorst;
- langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
- Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung;
- Festlegung von Maßnahmen und Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen aus Verkehrslärm und Geruchsimmissionen;
Der Teilbereich B umfasst die Doppelkurve entlang der Dorfstraße zwischen dem Steinbeker Grenzdamm (Hamburg) und der Ziegeleistraße. Da die Verkehrsführung in dieser Doppelkurve unübersichtlich ist, was häufig zu gefährlichen Situationen führt, hat die Gemeindevertretung beschlossen, dieses Gebiet in den Änderungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen. Es werden die folgenden Planungsziele verfolgt:
- Verbesserung der Verkehrssituation entlang der Doppelkurve in der Dorfstraße und Beauftragung eines Verkehrsgutachtens zur Prüfung von diesbezüglich geeigneten Maßnahmen;
- Berücksichtigung des Verkehrsentwicklungsplanes der Gemeinde Oststeinbek;
Weitere allgemeine Planungsziele wurden wie folgt benannt:
- Regelung des Ausgleichs innerhalb des Oststeinbeker Gemeindegebietes;
- Berücksichtigung des Klimaschutzes gemäß des gemeindlichen integrierten Klimaschutzkonzeptes;
- Berücksichtigung des Ortsteilentwicklungskonzeptes von Havighorst, welches als maßnahmenunterlegte Entwicklungsstrategie die Grundlage für eine nachhaltige, zielgerichtete und beteiligungsorientierte Entwicklung des Ortsteils bildet.
Die erforderliche Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung erfolgt parallel mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplans.
Mit der Planerstellung wurde das Büro für Bauleitplanung aus Bornhöved beauftragt.
Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:
An die Gemeindeverwaltung wurde eine Anfrage zur Umnutzung des Gebäudes Willinghusener Weg 1 – Ostkreuzcenter – gestellt. Aufgrund von Umstrukturierungen werden einige Nebenräume im Obergeschoss nicht mehr benötigt und stehen ab Sommer 2022 leer. Das vorhandene Fitnesscenter hat aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre am Standort und vor allem während der Lockdown Phasen Interesse an der Anmietung von Teilen dieser Fläche gezeigt zur Flächenoptimierung eines Bereiches seines Fitness Studios. Eine Erhöhung der Mitgliederzahlen soll mit der Erweiterung ausdrücklich nicht einhergehen, sodass keine Veränderung des Verkehrsaufkommens zu erwarten ist.
Da die geltende 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 die Fläche für das Sport- und Fitnesscenter mit Sauna- und Wellnessbereich im OG auf die vorhandene Flächengröße beschränkt, ist zur Erweiterung der zulässigen Nutzfläche die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Am 20.06.2022 hat die Gemeindevertretung hierfür die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Oststeinbek beschlossen. Das Planverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der zulässigen Nutzfläche für das Sport- und Fitnesscenter im Obergeschoss, um die Angebotsvielfalt sowie Attraktivität des Ostkreuzcenters langfristig zu sichern.
- Um einen Anstieg des Verkehrsaufkommens zu vermeiden, sind Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger zu treffen, die eine Erhöhung der bestehenden Obergrenze zur Mitgliederzahl ausschließt.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oststeinbek weist für das Plangebiet eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Verbrauchermarkt aus und muss somit nicht geändert werden.
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen soll ein Planungsbüro nach Vergaberecht beauftragt werden. Die Kosten für die Planung werden durch den Vorhabenträger übernommen.
Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten: