Bauleitplanverfahren

Auf dieser Seite finden Sie alle Bauleitplanungen der Gemeinde Oststeinbek, die gegenwärtig im Verfahren sind. 

Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 1 bis 4 b, 6 und 10 BauGB.  Nähere Informationen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie hier.

Aktuelle Auslegungen

Verfahren

Am 23.03.2020 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45 gefasst. Da die Kapazitäten des für die Bauleitplanung zuständigen Sachgebietes zunächst anderweitig gebunden waren, hat sich die Aufnahme der Bauleitplanung verzögert. Zwischenzeitlich wurde mit dem Investor ein Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen und das Büro Evers & Partner Stadtplaner PartGmbB mit der Planerstellung beauftragt. Da seit dem Aufstellungsbeschluss nunmehr zwei Jahre vergangen waren, wurde der Aufstellungsbeschlusses am 28.03.2022 wiederholt gefasst. Dabei sind die folgenden Planungsziele festgelegt worden:

  • Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnungsbau für Oststeinbeker Bürger*innen in unterschiedlichen Bauformen.
  • Beauftragung eines Verkehrsgutachtens zur Prüfung von geeigneten Erschließungsvarianten. Als Zufahrtsbereiche sind dabei die neu entstehende Erschließungsstraße des B-Plans 42, sowie der Querweg und der Barsbütteler Weg zu prüfen. Eine Umgehungsmöglichkeit von der Möllner Landstraße ist in jedem Fall auszuschließen.
  • Berücksichtigung des Klimaschutzes gemäß des gemeindlichen integrierten Klimaschutzkonzeptes.
  • Sicherstellung einer harmonischen Höhenentwicklung in Bezug auf das bestehende und geplante städtebauliche Umfeld.
  • Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zur Schaffung einer grünen Fuß- und Radwegverbindung an den Ort und durch das Quartier.
  • Regelung des Ausgleichs innerhalb des Oststeinbeker Gemeindegebietes.

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist für diese Bauleitplanung nicht erforderlich, da mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2004 bereits eine Wohnbaufläche vorgesehen wurde.

Am 23.05.2022 wurde durch den Bauausschuss über die städtebauliche Grundausrichtung für den zu entwickelnden Bereich beraten. Es wurde beschlossen, dass das entstehende Wohngebiet unter Wahrung der städtebaulichen Gestalt der Umgebung sowie unter Berücksichtigung des Klimaschutzes einen Mix in der Gebäudetypologie vorsehen soll. Vor dem Hintergrund einer kompakten, flächensparenden Bauweise ist dem Mehrfamilienwohnungsbau dabei der Vorrang einzuräumen. Die Höhenentwicklung ist auf das Umfeld anzupassen. Die Anzahl der entstehenden Wohneinheiten soll dabei 250 nicht überschreiten.

Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:

B-Plan 45

Am 28.03.2022 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 im Ortsteil Havighorst der Gemeinde Oststeinbek für den Teilbereich A für das Gebiet westlich der Dorfstraße, nördlich und südlich der Bebauung Dorfstraße 20 und 24 und östlich landwirtschaftlicher Flächen und den Teilbereich B für das Gebiet nördlich der Dorfstraße in der Doppelkurve zwischen Steinbeker Grenzdamm (Hamburg) und Ziegeleistraße gefasst.

Im Teilbereich A plant die Gemeinde den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst sowie des gemeindlichen Bauhofs umzusetzen. Dafür sind die folgenden Planungsziele festgelegt worden:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst sowie des gemeindlichen Bauhofs auf dem Flurstück 82/2, der Flur 1, Gemarkung Havighorst;
  • langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
  • Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung;
  • Festlegung von Maßnahmen und Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen aus Verkehrslärm und Geruchsimmissionen;

Der Teilbereich B umfasst die Doppelkurve entlang der Dorfstraße zwischen dem Steinbeker Grenzdamm (Hamburg) und der Ziegeleistraße. Da die Verkehrsführung in dieser Doppelkurve unübersichtlich ist, was häufig zu gefährlichen Situationen führt, hat die Gemeindevertretung beschlossen, dieses Gebiet in den Änderungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen. Es werden die folgenden Planungsziele verfolgt:

  • Verbesserung der Verkehrssituation entlang der Doppelkurve in der Dorfstraße und Beauftragung eines Verkehrsgutachtens zur Prüfung von diesbezüglich geeigneten Maßnahmen;
  • Berücksichtigung des Verkehrsentwicklungsplanes der Gemeinde Oststeinbek;

Weitere allgemeine Planungsziele wurden wie folgt benannt:

  • Regelung des Ausgleichs innerhalb des Oststeinbeker Gemeindegebietes;
  • Berücksichtigung des Klimaschutzes gemäß des gemeindlichen integrierten Klimaschutzkonzeptes;
  • Berücksichtigung des Ortsteilentwicklungskonzeptes von Havighorst, welches als maßnahmenunterlegte Entwicklungsstrategie die Grundlage für eine nachhaltige, zielgerichtete und beteiligungsorientierte Entwicklung des Ortsteils bildet.

Die erforderliche Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung erfolgt parallel mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplans.

Mit der Planerstellung wurde das Büro für Bauleitplanung aus Bornhöved beauftragt.

Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:

P-Plan 25 - 2.Änderung

In der Sitzung des Hauptausschusses, am 12.09.2022, wurde der Bürgermeister beauftragt, die Erstellung eines Rahmenkonzeptes zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich für die Gemeinde Oststeinbek in Auftrag zu geben. Daraufhin wurde ein Konzeptentwurf erstellt und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.07.2023 gebilligt. Der Entwurf ist im Folgendenden aufrufbar:

Entwurf des Rahmenkonzeptes

Weißflächenkartierung Nord

Weißflächenkartierung Süd

Bis zum 15.09.2023 können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu postalisch an die Gemeinde, per E-Mail an bauen-planen@oststeinbek.de schicken oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Im nächsten Schritt werden die Eingaben in die Abwägung eingestellt und ggf. in das Konzept eingearbeitet. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.