Gleichstellung in Oststeinbek

Bei der Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten in Oststeinbek handelt es sich um ein Ehrenamt. Die Aufgaben orientieren sich am Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst.

Dies besagt, die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst müssen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Außerdem müsse Ausgleich dort geschaffen werden, wo Frauen aufgrund ihres Geschlechts immer noch benachteiligt würden. Ihre gleichberechtigte Teilhabe an Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien gelte es zu sichern.

Aber auch Oststeinbekerinnen, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, können sich mit ihren Anliegen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Dabei gilt selbstverständlich die Einhaltung der Schweigepflicht.

Aufgabenbereiche

  • Mitwirkung bei allen personellen und organisatorischen Verwaltungsangelegenheiten in der Gemeinde
  • Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie & Beruf
  • Maßnahmenentwicklung zum Empowerment von Frauen bei beruflichen Herausforderungen
  • Öffentlichkeitsarbeit