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Hier finden Sie eine Übersicht verschiedener Fördermöglichkeiten für Unternehmen.
KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden
Wenn Sie stationäre Brennstoffzellensysteme in Ihr neues oder bestehendes Gebäude einbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 34.300 erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit Investitionszuschüssen den Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Gebäude.
Sie erhalten die Förderung für innovative stationäre Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einer Leistungsaufnahme von
mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWel) und
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Ihre Maßnahmen an Nichtwohngebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus. Förderfähig sind der Neubau, der Ersterwerb sowie die Sanierung von Nichtwohngebäuden zu Effizienzhäusern. Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie.
Gefördert werden
der Neubau und Ersterwerb neuer energieeffizienter Nichtwohngebäude sowie
die Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden und
die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Ihre Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel
Dämmung der Gebäudehülle
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
sommerlicher Wärmeschutz,
Anlagentechnik, zum Beispiel
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden
Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden
Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden
Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden,
Erneuerbare Energien für Heizungen, zum Beispiel
Austausch von Ölheizungen (Austauschprämie)
Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
Gas-Hybridheizungen
Solarkollektoranlagen
Biomasseheizungen
Wärmepumpen
innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Alle Förderprogramme & Zuschüsse von KfW, BAFA & weiteren finden Sie hier.
Weitere Förderprogramme
Das passende Förderprogramm war bisher noch nicht dabei? Im Förder.Navi der EnergieAgentur NRW sowie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.
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