Schiedsamt
Schiedsfrauen und Schiedsmänner führen vorgerichtliche Schlichtungsverfahren durch. Sie sind ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die von der Gemeindevertretung für fünf Jahre in das Schiedsamt gewählt und für die vorgerichtliche Streitschlichtung geschult worden sind.