Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Die Grundsteuerreform verpflichtet alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grund und Boden zur Abgabe einer Feststellungserklärung bei dem zuständigen Finanzamt in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022.

Die benötigten Informationen können im Wesentlichen dem Grundbuchauszug zum Eigentum entnommen werden.

 

Folgen Sie einfach der Beschreibung und den inhaltliche Erklärungen für Eigentümer:innen von Grundstücken hier.

ODER für

Land- und Forstwirt:innen hier.

 

Die in der Erklärung abzugebenden Bodenrichtwerte finden Sie unter Angabe der Adresse hier.

Die einfache elektronische Abgabe erfolgt über das Elster Portal und Ihren Zugang, den Sie auch für die Einkommensteuererklärung nutzen: elster

Privateigentümer können ihre Erklärung auch ohne ElsterZertifikat hier abgeben.

Eine Informations-Broschüre können Sie hier herunterladen.

Für Einzelfälle stehen die Feststellungserklärungen im Rathaus in Papierform zur Verfügung. Diese wurden den Kommunen jedoch nur in geringer Anzahl zur Verfügung gestellt. 

Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das für Oststeinbek zuständige Finanzamt Stormarn, Berliner Ring 25 in 23843 Bad Oldesloe, Telefon 04531/507-900 oder E-Mail an poststelle@fa-stormarn.landsh.de.