Die Ergebnisse können Sie am Wahltag ab 18:00 Uhr live verfolgen unter folgendem Link:

Wahlen im Land Schleswig-Holstein (wahlen-sh.de).

 

 

Informationen zur Kommunalwahl 2023

Nachstehend finden Sie eine Reihe von Informationen zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein.

Der Begriff Kommunalwahlen beinhaltet zwei Wahlen, die Gemeindewahl und die Kreiswahl, die in ihrer Durchführung unter dem Oberbegriff Kommunalwahl organisatorisch miteinander verbunden sind. Deshalb werden den Wähler*innen in den Wahlräumen auch zwei Stimmzettel ausgehändigt. Ein Stimmzettel für die Gemeindewahl und ein Stimmzettel für die Kreiswahl.

Am Sonntag, den 14. Mai 2023, finden die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein statt. Die Gemeinde- und Kreisvertretungen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028.

Die zur Wahl stehenden Vertreterinnen und Vertreter erwerben ihre Mandate teils durch Mehrheitswahl in den gebildeten Wahlkreisen, teils durch Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen. Dabei gilt das Prinzip der gebundenen, von den Wählerinnen und Wählern nicht veränderbaren, Listen.
Jede Wählerin und jeder Wähler in Oststeinbek hat zwei Stimmen für die Zusammensetzung der Gemeindevertretung sowie eine Stimme für die Zusammensetzung des Kreistages.

Im Gemeindegebiet werden insgesamt fünf Wahlräume eingerichtet. Die Wahlräume und die zugeordneten Wahlkreise/Wahlbezirke werden hier zeitnah veröffentlicht.

Zudem werden Sie gebeten, die Wahlbenachrichtigungen aufmerksam zu lesen, weil dort neben dem Wahlbezirk auch der Wahlraum angegeben ist.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 11. April verschickt.

Wahlberechtigt zur Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben. 
Wer in mehreren Orten innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins eine Wohnung hat, ist zur Gemeindewahl und zur Kreiswahl nur wahlberechtigt, wenn sich nach dem Melderegister die Hauptwohnung in einem Wahlkreis des Landes befindet.
Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis eines Wahlkreises/Wahlbezirkes eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. 
Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ab 11. April 2023 eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie das Wählerverzeichnis der Gemeinde Oststeinbek einsehen, das in der Zeit vom 24. bis 28. April 2023 während der für die Wahl vorgesehenen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Oststeinbek, Möllner Landstraße 20, 22113 Oststeinbek, Zimmer 010 zur Einsichtnahme bereit gehalten wird. Sofern Sie feststellen, dass Sie wahlberechtigt aber nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sollten Sie Einspruch einlegen, damit Sie an der Wahl teilnehmen können.

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, am Wahltag, dem 14. Mai 2023, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, ihre Stimme in einem Wahlraum ihres Wahlkreises/Wahlbezirks abzugeben. 

Anstelle der Stimmabgabe in dem Wahlraum Ihres Wahlkreises/Wahlbezirks haben Sie auch die Möglichkeit, an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen. 
Briefwahl kann sowohl schriftlich als auch mündlich beim Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Oststeinbek unter Zuhilfenahme der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mündlich (nicht telefonisch), schriftlich (Brief oder Fax) oder per E-Mail (wahlen(at)oststeinbek.de) unter Angabe des Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift angefordert werden.
Wer die Unterlagen persönlich im Wahlbüro des Rathauses abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Wer nicht nur für sich persönlich, sondern für weitere Personen Wahlunterlagen abholen möchte, benötigt eine Vollmacht der betreffenden Person zur Vorlage im Wahlbüro. 
Am Freitag vor der Wahl (12.05.2023) werden Briefwahlunterlagen bis 12.00 Uhr ausgegeben. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag zurück gesandt oder am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr in den entsprechenden Wahlräumen abgegeben werden. 

 

Das Wahlbüro im Rathaus ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:
Montags, Dienstags und Freitags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr sowie                                                                                                      Donnerstags zwischen 14:00 und 18:00 Uhr.

 

Zunächst danke ich Ihnen allen für Ihr Engagement, als Wahlhelfer*in tätig zu sein.

Die Wahlhelferschulungen haben am 27. und 28. April 2023 stattgefunden.

 

Sollten Sie sich mit dem Ablauf am Wahltag noch einmal auseinandersetzen, empfehle ich Ihnen folgendes Video:

Video zur Wahlhelferschulung

Zudem finden Sie hier das Merkblatt für die Gemeinde- und Kreiswahlen am 14. Mai 2023 in Schleswig-Holstein.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlteam unter wahlen@oststeinbek oder per Telefon 040 713 003 – 38 oder -21.

Und sollten Sie noch Bekannte oder Nachbarn kennen, welche spontan als Wahlhelfer*in unterstützen wollen, melden Sie sich gerne jederzeit!“

Danke!

Informationen für Neubürger

Sind Sie neu zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen? Ist Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Um Ihr Wahlrecht bei der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ausüben zu können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Wenn Sie als Neubürger in Oststeinbek zugezogen sind und sich erst nach dem 02. April 2023 im Einwohnermeldeamt der Gemeinde angemeldet haben, können Sie schriftlich bis zum 23. April 2023 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
  • Diese Regelungen gelten auch, wenn Sie in der fraglichen Zeit innerhalb der Gemeinde Oststeinbek umziehen oder Ihre in unserer Stadt liegende Nebenwohnung als Hauptwohnung anmelden.
  • Erfolgt die Anmeldung im Einwohnermeldeamt erst zwischen dem 24. und dem 28. April 2023 können Sie nur noch auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Einspruch ist möglich bis zum 28. April 2023 (Ende der Auslegung des Wählerverzeichnisses).
  • Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich erst nach dem 23. April 2023 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen. 

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt.

Die Adresse lautet: 
Gemeinde Oststeinbek, Möllner Landstraße 20, 22113 Oststeinbek, wahlen(at)oststeinbek.de, 040 713 003 – 38 oder – 21