Mehrwegpflicht ab 2023 - Informationsangebot für Caterer, Lieferdienste und Restaurants

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Mit der Neuregelung im Verpackungsgesetz sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants ab dem Jahr 2023 dazu verpflichtet, ihrer Kundschaft neben Einwegverpackungen auch Mehrweg-Alternativen anzubieten. Ziel ist es, die Menge an Einwegverpackungsmüll im Bereich Essen To Go zu reduzieren. Denn allein im gastronomischen Bereich entstehen auf diese Weise tagtäglich 770 Tonnen Einwegverpackungsmüll in Deutschland.

Die Klimaschutzmanagerin der Gemeinde beantwortet Fragen rund um die Einführung von Mehrwegbehältern in Ihrem Betrieb. Ob Getränke oder Essen zum Mitnehmen - nutzen Sie die Chance und informieren Sie sich über eine für Sie passende Mehrweglösung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Einführung von Mehrwegbehältern in der Gastronomie beantwortet das Projekt "Essen in Mehrweg" hier. Wichtige Hinweise zur Hygiene beim Umgang mit Mehrwegbehältern stellt der Lebensmittelverband Deutschland hier für Sie zusammen.

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