Landesentwicklung und Regionalplanung

Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung sind in dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP) und in den Regionalplänen festgelegt. Sie bilden den Rahmen für die Bauleitplanung der Gemeinde.

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 wird zurzeit fortgeschrieben und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Gemeinde Oststeinbek gehört zum Planungsraum III.

Das öffentliche Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) hat im Dezember 2018 begonnen. Stellungnahmen zum ersten Planentwurf konnten bis zum 31. Mai 2019 abgegeben werden. Auch Bürgerinnen und Bürger könnten Stellungnahmen einreichen.

Aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) werden die Regionalpläne entwickelt. Sie konkretisieren die Vorgaben des LEP und berücksichtigen regionale Besonderheiten der verschiedenen Planungsräume. Die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung müssen von allen öffentlichen Planungsträgern beachtet bzw. berücksichtigt werden, insbesondere von den Gemeinden bei ihrer Bauleitplanung. Die Regionalpläne sollen bis zum Jahr 2020 neu aufgestellt werden.