Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

Weitere Informationen IB.SH (Energieagentur)

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" unterstützt besonders förderungswürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt mit zinsgünstigen Darlehen der KfW und mit Tilgungszuschüssen, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden.

Weitere Informationen IB.SH (Energieagentur)

Wenn Sie stationäre Brenn­stoff­zellen­systeme in Ihr neues oder bestehendes Gebäude einbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 34.300 erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit Investitionszuschüssen den Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Gebäude.

Sie erhalten die Förderung für innovative stationäre Brenn­stoff­zellen­systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einer Leistungsaufnahme von

  • mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWel) und
  • maximal P = 5,0 Kilowatt elektrisch (kWel).

Weiterführende Informationen: KfW - Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Ihre Maßnahmen an Nichtwohngebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus. Förderfähig sind der Neubau, der Ersterwerb sowie die Sanierung von Nichtwohngebäuden zu Effizienzhäusern. Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie.

Gefördert werden

  • der Neubau und Ersterwerb neuer energieeffizienter Nichtwohngebäude sowie
  • die Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden und
  • die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Weiterführende Informationen: KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Ihre Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden.

Gefördert werden

    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • sommerlicher Wärmeschutz,

    Anlagentechnik, zum Beispiel

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden
  • Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden
  • Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden,

    Erneuerbare Energien für Heizungen, zum Beispiel

  • Austausch von Ölheizungen (Austauschprämie)
  • Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Heizungsoptimierung sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Weiterführende Informationen:

KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) unterstützt Sie bei Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Die mittelständische Wirtschaft wird besonders gefördert.

Sie erhalten die Förderung für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden zwölf Themenfeldern:

  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

Weiterführende Informationen: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie bei investiven Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch besonders förderungswürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

Gefördert werden:

  • große Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche
  • große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
  • Wärme- und Kältenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Biogasleitungen für nicht aufbereitetes Biogas
  • große Wärmespeicher in Wärme- oder Kältenetzen
  • große effiziente Wärmepumpen in Wärme- oder Kältenetzen
  • Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK).

Weiterführende Informationen: Erneuerbare Energien – Premium (271/281)

 

Alle Förderprogramme & Zuschüsse von KfW, BAFA & weiteren finden Sie hier

Der Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 setzt weiterhin auf eine nachhaltige, effiziente und für alle bezahlbare Mobilität. Er sieht u. a. vor, die Innovationsprämie unverändert bis zum 31. Dezember 2022 fortzuführen. Hierzu wird die derzeit geltende Förderrichtlinie angepasst. Die Änderung wird voraussichtlich am 30. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das passende Förderprogramm war bisher noch nicht dabei? Im Förder.Navi der EnergieAgentur NRW sowie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.