Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 und der darauffolgenden Entscheidung auf Landesebene, vom 16.11.2023, ist das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ bis auf weiteres gestoppt. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Die Landesregierung legt das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ neu auf. Bereits im Januar 2023 besteht in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, neue Förderanträge einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Gefördert werden…

Ab Januar 2023:

·elektrisch betriebene Wärmepumpen (in Höhe von 2.000 Euro)

·Anschluss an ein Wärmenetz (in Höhe von 500 Euro)

·Solarthermieanlagen und Biomasseheizungsanlagen (beide in Höhe von 900 Euro)

·Photovoltaik-Balkonanlagen (in Höhe von 200 Euro)

Ab Mitte 2023:

·Batteriespeicher (in Höhe von 750 Euro)

·Wallbox

Melden Sie sich gerne bei Rückfragen zur Antragsstellung über klimaschutz(at)oststeinbek.de bei uns!

Um die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende vor Ort zu stärken, hat das Land Schleswig-Holstein das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen Bürgerenergieprojekten die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase erleichtern und finanzielle Risiken senken.

Weiterführende Informationen: IB.SH (Energieagentur)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert den Neubau und den Kauf von Immobilien in Schleswig-Holstein, die energetische Mindeststandards einhalten.

Gewährt werden Darlehen, die ergänzend zur Finanzierung durch die mitfinanzierende Bank vergeben werden.

Weiterführende Informationen: IB.SH Immo Effizienzhaus

Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Energieberatungen durch zugelassene Berater, die aufzeigen

  • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder
  • wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist.

Weiterführende Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Ihre Maßnahmen an Wohngebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus. Förderfähig sind der Neubau, der Ersterwerb sowie die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern. Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie.

Gefördert werden

  • der Neubau und Ersterwerb neuer energieeffizienter Wohngebäude sowie
  • die Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden und
  • die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Weiterführende Informationen: KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Alle Förderprogramme & Zuschüsse von KfW, BAFA & Co. finden Sie hier

Der Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 setzt weiterhin auf eine nachhaltige, effiziente und für alle bezahlbare Mobilität. Er sieht u. a. vor, die Innovationsprämie unverändert bis zum 31. Dezember 2022 fortzuführen. Hierzu wird die derzeit geltende Förderrichtlinie angepasst. Die Änderung wird voraussichtlich am 30. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger gibt es ein Informationsangebot rund um das Thema Photovoltaikanlagen. Eigentümer*innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern erhalten bei allen Entscheidungsschritten rund um die Anschaffung und den Betrieb einer eigenen PV-Anlage firmenneutrale Beratung durch Expert*innen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Vom Quick-Check im Internet über eine Telefonberatung, vertiefende und intensivere Beratung zum eigenen Projekt bis hin zum Angebotsvergleich werden Interessierte von der gemeinnützigen Gesellschaft für Energie und Klimaschutz GmbH (EKSH) in allen Entscheidungsphasen bis zur Installation der eigenen Anlage unterstützt. Zusätzlich gibt es für die ersten 250 PV-Anlagen, die bis Ende 2022 installiert werden, eine Baumspende für die Stiftung Klimawald für Waldanpflanzung in Deutschland. Alles Wissenswerte findet sich kurz und knapp auf www.solaroffensive-sh.de.

Das passende Förderprogramm war bisher noch nicht dabei? Im Förder.Navi der EnergieAgentur NRW sowie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.