Bauleitpläne

Die Gemeindeplanung ist dem Sachgebiet Planen, Entwickeln, Umweltvorsorge zugeordnet. Sie beschäftigt sich täglich mit der künftigen Entwicklung der Gemeinde Oststeinbek.

Die Planung steuert im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet. Sie dient der geordneten Entwicklung des jeweiligen Gebiets und liegt damit im Interesse aller Einwohner. Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Wie diese aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Die gültigen Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Gemeinde Oststeinbek sowie deren Änderungen finden Sie in der interaktiven Stormarnkarte unter folgendem Link:

Um die Bauleitpläne anzusehen, klicken Sie oben links auf „Themen“ und wählen Sie unter „Fachdaten“ die Kategorie „Planung“ aus. Dort können Sie die Layer „Bebauungspläne“ und „Flächennutzungspläne“ einschalten. Anschließend geben Sie oben rechts in das Suchfeld die gewünschte Adresse ein, für die Sie den Plan einsehen wollen. Klicken Sie danach in der Karte auf den entsprechenden Bereich, um sich den gültigen Bebauungsplan anzeigen zu lassen.

Welche Bauleitpläne gibt es?

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist Teil der kommunalen Bauleitplanung. Er wird aufgrund seiner „hierarchischen“ Stellung in der örtlichen Planung auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet.

Als vorbereitender Bauleitplan hat der FNP gem. § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufgabe, für „das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet diese Aufgabendefinition des Gesetzgebers, dass der FNP die Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde in einem groben Raster zur weiteren Ausdifferenzierung für nachfolgende oder kleinteiligere Planungen festlegt. Die Entwicklungsziele können dabei auf eine langfristige Verwirklichung ausgelegt sein und werden – soweit erforderlich – einem ständigen Anpassungsprozess unterzogen, bevor in größeren regelmäßigen Zeitabständen eine völlige Neubearbeitung durchgeführt bzw. eine Neufassung des Flächennutzungsplanes erstellt wird.

Aktuell erarbeitet die Gemeinde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes „Oststeinbek 2030“ mit einem darauf abgestimmten Verkehrskonzept. Parallel zum Flächennutzungsplan wird auch der Landschaftsplan neu aufgestellt.

Ein Bebauungsplan wird aufgestellt, sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Ein (qualifizierter) Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. In ihm werden unter anderem Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der bebaubaren Grundstücksfläche und der Verkehrsfläche getroffen. Er besteht aus einer Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B).

Der (einfache) Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen des § 34 BauGB (Innenbereich) und § 35 BauGB (Außenbereich) ergänzt.