Die Ergebnisse können Sie am Wahltag ab 18:00 Uhr unter folgendem Link live verfolgen:

Wahlen im Land Schleswig-Holstein (wahlen-sh.de).

Informationen zur Europawahl 2024

Nachstehend finden Sie eine Reihe von Informationen zur Europawahl. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Bitte beachten Sie: Die Briefwahlunterlagen können online unter OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines (wahlschein.de) beantragt werden. Sollten Sie bereits vor Ort die Briefwahl durchführen wollen, befindet sich das Wahlamt an folgender Adresse:

Möllner Landstraße 59

22113 Oststeinbek

 

Montags, Dienstags, Freitags:   9 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstags:                            14 Uhr bis 18 Uhr

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.

2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Im Gemeindegebiet werden insgesamt fünf Wahlräume eingerichtet. Sie werden gebeten, die Wahlbenachrichtigungen aufmerksam zu lesen, dort ist der Wahlraum angegeben.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 06. Mai 2024 verschickt.

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland

Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl (28- April 2024) mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und –bürger, die in Deutschland gemeldet sind, können entweder in ihrem Heimatmitgliedstaat oder in Deutschland wählen. Möchten sie in Deutschland wählen, müssen sie für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen; für spätere Wahlen sind sie dann automatisch registriert. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.

 

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tag des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ab dem 06. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie das Wählerverzeichnis der Gemeinde Oststeinbek einsehen, das in der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024 während der für die Wahl vorgesehenen Öffnungszeiten in der Außenstelle der Gemeinde Oststeinbek, Möllner Landstraße 59, 22113 Oststeinbek, Büro 002a zur Einsichtnahme bereit gehalten wird.

Anstelle der Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal haben Sie auch die Möglichkeit, an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen. 
Briefwahl kann sowohl schriftlich als auch mündlich beim Wahlamt in der Außenstelle der Gemeinde Oststeinbek, Möllner Landstraße 59, 22113 Oststeinbek unter Zuhilfenahme der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Auch ohne Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mündlich (nicht telefonisch), schriftlich (Brief oder Fax) oder per E-Mail (wahlen(at)oststeinbek.de) unter Angabe des Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift angefordert werden.


Wer die Unterlagen persönlich im Wahlbüro der Außenstelle der Gemeinde Oststeinbek abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Wer nicht nur für sich persönlich, sondern für weitere Personen Wahlunterlagen abholen möchte, benötigt eine Vollmacht der betreffenden Person zur Vorlage im Wahlbüro. 


Am Freitag vor der Wahl (06. Mai 2024) werden Briefwahlunterlagen bis 12 Uhr ausgegeben. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag zurück gesandt oder am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. 

Seit dieser Wahl können Sie die Briefwahlunterlagen auch online beantragen. Nutzen Sie hierzu bequem die Möglichkeit unter diesem Link: OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines (wahlschein.de). Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann bequem mit der Post nach Hause!

Informationen für Neubürger und Neubürgerinnen

Sind Sie neu zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen?

Um Ihr Wahlrecht bei der Europawahl am 09. Juni 2024 ausüben zu können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Wenn Sie als Neubürger oder Neubürgerin in Oststeinbek zugezogen sind und sich erst nach dem 28. April 2024 im Einwohnermeldeamt unserer Gemeinde angemeldet haben, können Sie schriftlich bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
  • Erfolgt die Anmeldung im Einwohnermeldeamt zwischen dem 20. Mai 2024 und dem 09. Juni 2024, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnsitzgemeinde eingetragen. Eine Änderung ist leider nicht mehr möglich.
  • Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich erst nach dem 28. April 2024 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen. 

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Unter diesem Link (Deutschland - Wie wähle ich? (europa.eu)) finden Sie weitergehende Informationen oder wenden Sie sich gerne an unser Wahlamt per E-Mail an wahlen(at)oststeinbek.de oder unter 040 / 713 003 – 721 oder -729.