Änderungen hinsichtlich der Schülerbeförderung zum Schuljahr 2023/2024

Antragsstellung für alle Anspruchsberechtigten über OLAV bis zum 30.06.2023 erforderlich!

Die zentrale Stelle für Schülerfahrkarten der Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn gibt folgende Änderungen und Hinweise zur Schülerbeförderung bekannt:

Die vorgenannten Kreise haben sich gemeinsam darauf verständigt, fast allen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern – mit Ausnahme von Schülerinnen und Schüler mit dem Wohnort in Mölln, Bad Segeberg, Tornesch und Pinneberg – mit dem Beginn des Schuljahres 2023/2024 das Deutschland-Ticket zur Verfügung zu stellen. Ab August 2023 ist somit die bundesweite Nutzung des ÖPNV für diese Schülerinnen und Schüler möglich.

Was bedeutet das jetzt?

  • alle aktuell bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten werden im SH-Tarif zum 31.07.2023 und im hvv-Tarif zum 31.08.2023 von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten gekündigt und verlieren somit auch ihre Gültigkeit zum entsprechenden Datum.
  • alle ausgestellten Bewilligungsbescheide werden per Allgemeinverfügung zum Schuljahresende 2022/2023 zurückgenommen.
  • alle Bestands- und Neuschülerinnen und -schüler müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen bzw. ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen und erhalten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem neuen Schuljahr das Deutschland-Ticket.
  • Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Es gelten weiterhin die kreisspezifischen Regularien bzw. die Sonderregeln der Schulträger.

 

Anspruch auf eine Fahrkarte im Kreis Stormarn haben Schüler und

Schülerinnen, die

  • eine öffentliche allgemeinbildende Schule der Klassenstufe 1 bis 10 besuchen
    Privatschulen und berufliche Schulen sind keine Schulen in diesem Sinne
  • ihren Wohnort im Kreis Stormarn haben
  • nicht am Schulort wohnen
  • einen Schulweg von mehr als 2 km in Klassenstufe 1 – 4 haben
  • einen Schulweg von mehr als 4 km in Klassenstufe 5 – 10 haben.

 

Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Onlineantrag ab dem 15.05.2023 möglich und sollte bis spätestens 30.06.2023 durch die Antragstellerinnen und Antragsteller – für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.

  • Die gestellten Anträge sind – wie gewohnt – von der Schule bzw. vom Schulträger zu bestätigen.
  • Alte Papierfahrkarten im SH-Tarif können nach dem Gültigkeitsende einfach entsorgt werden. E-Tickets im hvv-Tarif sollten nach Möglichkeit an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden.
  • Alle Antragstellerinnen und Antragsteller mit derzeit aktiven Anträgen werden von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten per Mail über die anstehenden Veränderungen und notwendigen Schritte zum Erhalt des Deutschland-Tickets informiert. Bitte nutzen Sie zudem im Rahmen Ihrer Möglichkeit auch Ihre Informationskanäle an die betroffenen Eltern.
  • Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden nur noch elektronische Fahrkarten (Chipkarten) ohne Lichtbilder ausgegeben. Die Fahrkarten sind zudem nur unter Mitführung eines Ausweisdokuments gültig. Diese Entscheidung wurde von den Verkehrsverbünden getroffen und kann von uns nicht geändert werden. Da wir jedoch davon ausgehen, dass Schülerinnen und Schülern nicht täglich ein offizielles Ausweisdokument mit zur Schule gegeben werden wird, haben wir ein Ausweisdokument entwickelt, welches wir mit dem Bescheid den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Verfügung stellen werden. Diese Identitätskarte enthält neben Namen, Anschrift und Schule des Kindes auch ein Lichtbild.

Fragen zum Antragsverfahren richten Sie bitte an die zentrale Stelle für Schülerbeförderung unter 04541-888-288 oder olav(at)kreis-rz.de.

Für Schülerinnen und Schüler (Klassenstufe 11 – 13 und Schülerinnen und Schüler mit allgemeinen Bildungsabschluss an beruflichen Schulen) gibt es derzeit das vergünstigte SchulSpezialStormarn-Ticket. Diese Fahrkarte wird voraussichtlich zum Schuljahr 2023/2024 ebenfalls auch auf das Deutschlandticket umgestellt. Die Antragsstellung erfolgt nicht über OLAV, sondern direkt in den HVV-Servicestellen. Für die Antragsstellung ist eine Schulbescheinigung nötig.

 

Freiwilliger Zuschuss der Gemeinde Oststeinbek für die Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/2023

Die Antragsfrist endet am 31.12.2023!

Aufgrund der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn kann nicht allen Oststeinbeker Schülerinnen und Schülern eine kostenfreie Schülerbeförderungswertmarke zur Verfügung gestellt werden, da sich z.B. der Wohnort zu „dicht“ an der nächstgelegenen Schule befindet.

Die Gemeindevertretung hat daher auf der Sitzung vom 27.09.2021 die Zahlung von freiwilligen Zuschüssen hinsichtlich der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/2023 beschlossen und gewährt allen Eltern von schulpflichtigen Kindern

1)    mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oststeinbek, die nicht unter die 4+km-Regelung (Schüler an weiterführenden Schulen) der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn fallen, als freiwillige Leistung der Gemeinde Oststeinbek auf Antrag ein Drittel der Kosten von den tatsächlich gekauften Fahrkarten des HVV, höchstens jedoch den Wert von einem Drittel der Kosten einer Jahresfahrkarte, wenn ihre Kinder eine Schule in Glinde, Barsbüttel oder Reinbek besuchen, diesen Zuschuss. Der Zuschuss wird bis zum Ende des 10. Schuljahres gewährt.

2)      mit dem Hauptwohnsitz in den Wohngebieten „Meienhoop“ (Meienhoop, Albert-Ihle-Straße, Grünes Tal, Tannenkoppel, Heidstücken, Ostlandstraße) und „Kohlbergen“ (Kohlbergen, Grenzweg), die nicht die Voraussetzungen der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn erfüllen, als freiwillige Leistung der Gemeinde Oststeinbek auf Antrag ein Drittel der Kosten von den tatsächlich gekauften Fahrkarten des HVV, höchstens jedoch den Wert von einem Drittel der Kosten einer Jahresfahrkarte, wenn ihre Kinder die Helmut-Landt-Grundschule in Oststeinbek besuchen, diesen Zuschuss. Der Zuschuss wird bis zum Ende des 4. Schuljahres gewährt.

Frist für die Antragsstellung ist der jeweilige 31.12. des Jahres, in dem das Schuljahr endet.

Für das Schuljahr 2022/2023 endet die Antragsfrist am 31.12.2023. Den Antrag und die Hinweise zur Schülerbeförderung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Oststeinbek unter

https://www.oststeinbek.de/leben-erleben/kinderbetreuung-bildung/antraege-formulare.

Zuschussanträge hinsichtlich der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 die 5. – 10. Jahrgangsstufe einer weiterführenden Schule besuchen, können im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 bei der Gemeinde eingereicht werden.

Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld oder Arbeitslosengeld können ggf. im Rahmen von „Bildung und Teilhabe“ die Übernahme der Schülerbeförderungskosten beantragen. Bitte informieren Sie sich bei den für Sie zuständigen Stellen.

Für weitere Fragen zur Schülerbeförderung stehen Ihnen Frau Bornhöft (040-713003-17) und Frau Rickert-Bukowski (040-713003-43) zur Verfügung.