FAQs Kinderbetreuung
Sie können Ihr Kind weiterhin über die Abgabe einer Vormerkung für eine Kindertagesbetreuung anmelden. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte im Rathaus oder direkt bei der Kita ein.
Alternativ können Sie sich im Elternportal der Kita-Datenbank registrieren und Ihr Kind für die Wunscheinrichtung (auch mehrere KiTas sind wählbar) anmelden. In dem Fall der Online-Anmeldung besuchen Sie bitte Ihre Wunsch-Einrichtungen innerhalb von 28 Tagen und lassen die Anmeldung freischalten.
Die Kita informiert Sie dann über das Elternportal über den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung.
Bitte melden Sie Ihr Kind ca. 6 Monate vor der gewünschten Aufnahme in der Kindertagesstätte an. So hat die Einrichtung ausreichend Zeit, die Aufnahme zu organisieren.
Gebühren bis zum 31.07.2020
Die Gebühren für die Betreuung in den Kindertagesstätten im Gemeindegebiet Oststeinbek sind einheitlich geregelt.
Betreuungszeit / Gebühr
Krippengruppen:
- 08.00 bis 14.00 Uhr / 328,00 €
- 08.00 bis 15.00 Uhr / 382,00 €
- 08.00 bis 17.00 Uhr / 492,00 €
- 07.00 bis 08.00 Uhr (Frühgruppe) / 55,00 €
- 15.00 bis 16.00 Uhr (Spätgruppe) / 55,00 €
- 16.00 bis 17.00 Uhr (Spätgruppe) / 55,00 €
Elementargruppen:
- 08.00 bis 12.00 Uhr (befristet bis Juli 2020) / 108,00 €
- 08.00 bis 13.00 Uhr (befristet bis Juli 2021) / 134,00 €
- 08.00 bis 14.00 Uhr / 161,00 €
- 08.00 bis 15.00 Uhr / 187,00 €
- 08.00 bis 16.00 Uhr / 214,00 €
- 08.00 bis 17.00 Uhr / 241,00 €
- 07.00 bis 08.00 Uhr (Frühgruppe) / 27,00 €
- 15.00 bis 16.00 Uhr (Spätgruppe) / 27,00 €
- 16.00 bis 17.00 Uhr (Spätgruppe) / 27,00 €
Hortgruppen:
- *12.00 bis 13.00 Uhr / 47,50 €
- *(nur in Verbindung mit 15 Uhr oder 17 Uhr)
- 13.00 bis 15.00 Uhr / 95,00 €
- 13.00 bis 17.00 Uhr / 190,00 €
- 07.00 bis 08.00 Uhr (Frühgruppe) / 47,50 €
- Ferienbetreuung 08.00-12.00 Uhr / 33,00 €
- Ferienbetreuung 08.00-13.00 Uhr / 47,00 €
- Ferienbetreuung 07.00 bis 08.00 Uhr (Frühgruppe) / 8,25 €
Mittagsverpflegung 50,00 €
Gebühren ab dem 01.08.2020
Mit der Einführung des Kita-Reform-Gesetzes werden die Betreuungskosten gedeckelt.
Für einen Krippenbetreuungsplatz zahlen Sie demnach höchstens 7,21 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde.
Beispiel:
Betreuung an 8 Stunden/Tag bzw. 40 Stunden/Woche: 7,21 x 40 = 288,40 €
Eine Betreuung im Kindergarten- (Elementar) und Hortbereich kostet höchstens 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde.
Beispiel:
Betreuung an 8 Stunden/Tag bzw. 40 Stunden/Woche im Elementar- oder Hortbereich: 5,66 x 40 = 226,40 €
Neben diesen Elternbeiträgen dürfen ausschließlich Verpflegungskosten und Auslagen für Ausflüge erhoben werden.
Nein, Sie haben, wie bisher auch, die Möglichkeit, einen Ermäßigungsantrag zu stellen. Anhand Ihrer Einkünfte und Ausgaben wird eine entsprechende Gebührenermäßigung errechnet.
Ermäßigungsanträge für den Zeitraum bis zum 31.07.2020
Ermäßigungsanträge für den Abrechnungszeitraum bis zum 31.07.2020 können Sie bei der Gemeinde Oststeinbek stellen. Grundlage für die Ermäßigung ist die Satzung des Kreises Stormarn für eine Sozialstaffel für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungen.
Ermäßigungsanträge ab dem 01.08.2020
Ab dem 01.08.2020 ist für die Bearbeitung der Ermäßigungsanträge der Kreis Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.
Bei weiteren Fragen informieren Sie sich bitte direkt beim Kreis Stormarn.
Ja!
Geschwisterermäßigung bis zum 31.07.2020
Anträge auf Geschwisterermäßigung können Sie für den Zeitraum bis zum 31.07.2020 bei der Gemeinde Oststeinbek stellen. Grundlage: https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/22/SatzungSozialstaffelKitaBetreuung.pdf
Geschwisterkinder, die eine Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII von mindestens 12 Wochenstunden erhalten, werden für die Anwendung der Sozialstaffelsatzung des Kreises Stormarn aufsteigend nach ihrem Lebensalter benannt. Erstes Kind ist jeweils das älteste in Kindertagesbetreuung befindliche Kind.
Der nach der Sozialstaffel bzw. nach der Satzung des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 SGB VIII zu zahlende Beitrag ermäßigt sich für das zweite Kind um 70 %. Ab dem dritten Kind wird kein Beitrag erhoben. Wenn das erste Kind bereits unter die Beitragsstufe S 1 (Ermäßigung auf 10 % des Sozialbeitrages) fällt, wird für das zweite Kind kein Beitrag erhoben. Für eine Geschwisterermäßigung ohne gleichzeitige Einstufung in die Sozialstaffel (S 16) erfolgt die Kostenbeteiligung der Eltern und damit auch die Festsetzung der zu erstattenden Ausfallbeträge durch den Kreis auf Basis des Sozialbeitrags.
Die Kosten für das Mittagsessen müssen selbst erbracht werden.
Geschwisterermäßigung ab dem 01.08.2020
Ab dem 01.08.2020 liegt die Zuständigkeit für die Gewährung einer Geschwisterermäßigung beim Kreis Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Antragsstellung hat daher direkt beim Kreis Stormarn zu erfolgen.
Wenn mehrere Ihrer Kinder in einer Tageseinrichtung betreut werden, zahlen Sie für das zweitälteste Kind den halben Betreuungssatz und für jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben.
Die Geschwisterermäßigung wird für alle Kinder von der Krippenbetreuung bis hin zur Elementarbetreuung gewährt. Hinsichtlich der Hortbetreuung steht der Beschluss des Kreistages noch aus.
Bitte melden Sie Ihr Kind in jeder Einrichtung an, in der Sie sich eine Betreuung Ihres Kindes vorstellen können. Dabei können Sie die entsprechenden Einrichtungsprioritäten festlegen, damit ihr Kind möglichst wunschgemäß betreut werden kann. Durch die Anmeldung in mehreren Kitas steigt Ihre Chance auf einen Betreuungsplatz.
Kostenausgleich bis zum 31.07.2020
Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind außerhalb der Gemeinde Oststeinbek betreuen zu lassen, zeigen Sie es bitte bei der Gemeindeverwaltung an.
Das Formular hierzu finden Sie unter Anträge & Formulare.
Betreuung außerhalb der Gemeinde Oststeinbek ab dem 01.08.2020
Für die Betreuung in einer anderen Kommune melden Sie Ihr Kind bei der entsprechenden Kita über das Kita-Portal an. Nach der unverbindlichen Anmeldung besuchen Sie Ihre Wunsch-Kita bitte innerhalb von 28 Tagen, damit die Anmeldung verbindlich wird. Sofern in der Kita ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, erhalten Sie über das Elternportal eine entsprechende Zusage.
Im Kita-Portal stellen sich alle schleswig-holsteinischen Betreuungseinrichtungen für Kinder vor. Über das Onlineportal der Kita-Datenbank können Sie sich über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption informieren sowie Ihr Kind unverbindlich für einen Betreuungsplatz vormerken. Dazu registrieren Sie sich im Elternportal. Dort können Sie sich mit Ihrem Account auch jederzeit über den aktuellen Stand der Vormerkung informieren. Anschließend besuchen Sie bitte eine Ihrer Wunscheinrichtungen, damit aus der unverbindlichen Voranmeldung eine verbindliche Anmeldung wird.
Kostenausgleich mit Hamburg bis zum 31.07.2020
Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind in Hamburg betreuen zu lassen, zeigen Sie es bitte bei der Gemeindeverwaltung an.
Das Formular hierzu finden Sie unter Anträge & Formulare.
Betreuung eines Kindes außerhalb von Schleswig-Holstein ab dem 01.08.2020
Ab dem 01.08.2020 ist der Kreis Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Kostenausgleiche mit anderen Bundesländern zuständig. Bitte informieren Sie sich über die Homepage des Kreises Stormarn über die Voraussetzungen.
Schließzeiten in der Gemeinde Oststeinbek bis zum 31.07.2020
Die Sommerschließzeit in den Kindertagesstätten auf dem Gebiet der Gemeinde Oststeinbek sind einheitlich geregelt. Im Jahr 2020 schließen die Einrichtungen in den letzten drei Sommerferienwochen.
Die genauen Schließtage werden in den Einrichtungen rechtzeitig bekannt gegeben.
Schließzeiten ab dem 01.08.2020
Mit der Einführung des neuen Kita-Reform-Gesetzes werden die max. Schließzeiten pro Gruppe in den Kindertagesstätten und bei den Tagespflegestellen einheitlich geregelt. In Einrichtungen mit mehr als 3 Gruppen dürfen die Gruppen max. 20 Tage im Kalenderjahr, wobei höchstens drei Tage außerhalb der Schulferien in Schleswig-Holstein liegen dürfen, schließen. Schließzeiten von mehr als 3 Wochen am Stück sind unzulässig.
Kleinere Einrichtungen – bis drei Gruppen – dürfen 30 Tage im Jahr schließen.
Die Oststeinbeker Kitas, in denen auch ein Hort betrieben wird, also:
- Kita der Gemeinde Oststeinbek, Gerberstraße 36a, 22113 Oststeinbek
- Kita der Vereinigung Elbkinder, Meessen 32b, 22113 Oststeinbek
bieten auch eine Hort-Betreuung während der Schleswig-Holsteinischen Schulferien an. Dazu ist nicht zwingend auch eine Hortbetreuung außerhalb der Schulferien nötig. Bitte setzen Sie sich hinsichtlich einer Anmeldung für die sogenannte „reine Ferienbetreuung“ mit Ihrer Wunsch-Kita in Verbindung. Eine Anmeldung über das Kita-Portal ist in diesem Falle nicht möglich.
Die Kitas in Oststeinbek bieten in der Regel eine Betreuung in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Früh- oder Spätgruppe zu nutzen. In der Frühgruppe wird dann eine Betreuung ab 07.00 Uhr angeboten. Durch die Spätgruppen ist eine Betreuung bis 17.00 Uhr möglich. Für die detaillierten Betreuungsangebote setzen Sie sich bitte mit den Kitas in Verbindung oder schauen Sie auf der Internetseite des Kita-Portals nach.
Bitte schauen Sie auf der Internetseite des Kita-Portals nach. Dort können sich die Tagespflegestellen freiwillig registrieren und ihre Einrichtung präsentieren. Außerdem unterstützt und berät Sie der Kreis Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Suche nach einer Tagespflegestelle und vermittelt Ihnen einen Betreuungsplatz.
Nein, die Kinder werden ganzjährig in die Kindertageseinrichtung aufgenommen.
Ja, in der Kindertagesstätte der Gemeinde Oststeinbek (Kita Gerberstraße) gibt es 5 Integrationsplätze. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes an, dass Sie einen Integrationsplatz benötigen.
Hierzu gibt es klare gesetzliche Regelungen.
- Regel-Krippengruppen: höchstens 10 Kinder ohne Überbelegung
- Regel-Kindergartengruppen: höchstens 20 Kinder zuzüglich 2 Überbelegungen
- Regel-Hortgruppen: höchstens 20 Kinder zuzüglich 2 Überbelegungen
Die Gruppengröße richtet sich nach der pro Kind zur Verfügung stehenden Raumgröße.
Der Betreuungsschlüssel beträgt 2,0 Fachkräfte in allen Betreuungsformen.
Das Land Schleswig-Holstein hat auf seiner Internet-Seite ebenfalls weitreichende FAQs beschlossen.
Weitere Informationen zum Kita-Portal erhalten Sie hier.
Außerdem unterstützt Sie der Kreis Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe in allen Fragen zur Kindertagespflege sowie bei der Auswahl und Vermittlung eines Betreuungsplatzes.
Der Begriff der Kindertageseinrichtung umfasst die Betreuung in einer Krippen-, Kindergarten- oder Horteinrichtung (Kita). Unter Kindertagespflege ist die familienalltagsähnliche Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern durch eine individuell zugeordnete Person in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen zu verstehen.
Ja.