FAQs Kinderbetreuung

Sie können Ihr Kind weiterhin über die Abgabe einer Vormerkung für eine Kindertagesbetreuung anmelden. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte im Rathaus oder direkt bei der Kita ein.

Alternativ können Sie sich im Elternportal der Kita-Datenbank registrieren und Ihr Kind für die Wunscheinrichtung (auch mehrere KiTas sind wählbar) anmelden. In dem Fall der Online-Anmeldung besuchen Sie bitte Ihre Wunsch-Einrichtungen innerhalb von 28 Tagen und lassen die Anmeldung freischalten.

Die Kita informiert Sie dann über das Elternportal über den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung.

Bitte melden Sie Ihr Kind ca. 6 Monate vor der gewünschten Aufnahme in der Kindertagesstätte an. So hat die Einrichtung ausreichend Zeit, die Aufnahme zu organisieren.

Gebühren ab dem 01.08.2023

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach § 31 Abs. 1 KiTaG und sind somit in Schleswig-Holstein einheitlich geregelt.

Betreuungszeit / Beiträge

Krippenbetreuung (5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde):

  • 08 bis 14 Uhr / 174,- €
  • 08 bis 15 Uhr / 203,- €
  • 08 bis 17 Uhr / 261,- €
  • 07 bis 08 Uhr (Frühgruppe) / 29,- €
  • 15 bis 16 Uhr (Spätgruppe) / 29,- €
  • 16 bis 17 Uhr (Spätgruppe) / 29,- €

Kindergartengruppen (5,66 pro wöchentlicher Betreuungsstunde):

08 bis 14 Uhr / 169,80 €

08 bis 15 Uhr / 198,10 €

08 bis 16 Uhr / 226,40 €

08 bis 17 Uhr / 254,70 €

07 bis 08 Uhr (Frühgruppe) / 28,30 €

15 bis 16 Uhr (Spätgruppe) / 28,30 €

16 bis 17 Uhr (Spätgruppe) / 28,30 €

Hortgruppen(5,66 pro wöchentlicher Betreuungsstunde):                                   

*12 bis 13 Uhr                       28,30 €

*(nur in Verbindung mit 15 Uhr oder 17 Uhr)

13 bis 15 Uhr                        56,60 €

13 bis 17 Uhr                        113,20 €

07 bis 08 Uhr (Frühgruppe)  28,30 €

 

Ferienbetreuung im Hort:

Der Elternbeitrag ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden im

betreffenden Monat.

Ferienbetreuung 08 - 12 Uhr   (Erst- und Zweitklässler)                  

Ferienbetreuung 08 - 13 Uhr   (Dritt- und Viertklässler sowie reine Ferienbetreuung)        

Ferienbetreuung 07 - 08 Uhr (Frühgruppe)

 

Mittagsverpflegung ab dem 01.01.2024

Zurzeit 80,- € monatlich (Pauschale)

 

Nein. Sie haben, wie bisher auch, die Möglichkeit einen Ermäßigungsantrag zu stellen. Anhand Ihrer Einkünfte und Ausgaben wird eine entsprechende Gebührenermäßigung errechnet.

Beim Kreis Stormarn, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, kann ein Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrages (Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung) gestellt werden. Bei weitere Fragen informieren Sie sich bitte beim Kreis Stormarn (www.kreis-stormarn.de).

 

Anträge auf Geschwisterermäßigung können Sie beim Kreis Stormarn (www.kreis-stormarn.de) bestellen.

Wenn mehrere Ihrer Kinder in einer Tageseinrichtung betreut werden, zahlen Sie für das zweitälteste Kind 30 % des Betreuungsbeitrages und für jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben.

Die Geschwisterermäßigung wird für alle Kinder, von der Krippenbetreuung bis hin zur Hortbetreuung, gewährt. Des Weiteren werden Kinder, die eine Offene Ganztagsschule besuchen, bei jüngeren Geschwisterkindern, die einen Betreuungsplatz nach dem KiTaG nutzen, berücksichtigt.

Bitte melden Sie Ihr Kind in jeder Einrichtung über das Kita-Portal (Benutzerkonto - Anmeldung - KitaPortal Schleswig-Holstein (kitaportal-sh.de)) an, in der Sie sich eine Betreuung Ihres Kindes vorstellen können. Dabei können Sie die entsprechenden Einrichtungsprioritäten festlegen, damit ihr Kind möglichst wunschgemäß betreut werden kann. Durch die Anmeldung in mehreren Kitas steigt Ihre Chance auf einen Betreuungsplatz.

Betreuung innerhalb von Schleswig-Holstein

Sie können Ihr Kind auch außerhalb der Wohnortgemeinde des Kindes für einen Betreuungsplatz anmelden. Für die Betreuung in einer anderen Kommune innerhalb von Schleswig-Holstein melden Sie Ihr Kind bei der entsprechenden Kita über das Kita-Portal (Benutzerkonto - Anmeldung - KitaPortal Schleswig-Holstein (kitaportal-sh.de)) an. Nach der unverbindlichen Anmeldung besuchen Sie Ihre Wunsch-Kita bitte innerhalb von 28 Tagen, damit die Anmeldung verbindlich wird. Sofern in der Kita ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, erhalten Sie über das Elternportal eine entsprechende Zusage.

Betreuung außerhalb von Schleswig-Holstein

Sie möchten Ihr Kind in einem anderen Bundesland, wie z.B. Hamburg, betreuen lassen? Kein Problem! In solch einem Fall nehmen Sie für den Kostenausgleich bitte Kontakt mit dem Kreis Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf. Bitte informieren Sie sich über die Homepage des Kreises Stormarn (www.Kreis-Stormarn.de) über die Voraussetzungen.

Bedarfsanzeige für die beabsichtigte Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte in Hamburg

Im Kita-Portal (https://www.kitaportal-sh.de/de/) stellen sich alle schleswig-holsteinischen Betreuungseinrichtungen für Kinder vor. Über das Onlineportal der Kita-Datenbank können Sie sich über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption informieren sowie Ihr Kind unverbindlich für einen Betreuungsplatz vormerken. Dazu registrieren Sie sich im Elternportal (Benutzerkonto - Anmeldung - KitaPortal Schleswig-Holstein (kitaportal-sh.de)). Dort können Sie sich mit Ihrem Account auch jederzeit über den aktuellen Stand der Vormerkung informieren. Anschließend besuchen Sie bitte eine Ihrer Wunscheinrichtungen, damit aus der unverbindlichen Voranmeldung eine verbindliche Anmeldung wird.

In Einrichtungen mit mehr als 3 Gruppen dürfen die Gruppen max. 20 Tage im Kalenderjahr, wobei höchstens drei Tage außerhalb der Schulferien in Schleswig-Holstein liegen dürfen, schließen. Schließzeiten von mehr als 3 Wochen am Stück sind unzulässig.

Kleinere Einrichtungen – bis drei Gruppen – dürfen 30 Tage im Jahr schließen.

Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Oststeinbek schließen in den Sommerferien einheitlich zwei Wochen. Die Schließzeiten werden durch die Einrichtungsleitungen rechtzeitig bekanntgegeben. Bitte achten Sie auf Aushänge in der Betreuungseinrichtung Ihres Kindes.

Die Oststeinbeker Kitas, in denen auch ein Hort betrieben wird, also:

  • Kita der Gemeinde Oststeinbek, Gerberstraße 36a, 22113 Oststeinbek
  • Kita der Vereinigung Elbkinder, Meessen 32b, 22113 Oststeinbek

bieten auch eine Hort-Betreuung während der Schleswig-Holsteinischen Schulferien an. Dazu ist nicht zwingend auch eine Hortbetreuung außerhalb der Schulferien nötig. Bitte setzen Sie sich hinsichtlich einer Anmeldung für die sogenannte „reine Ferienbetreuung“ mit Ihrer Wunsch-Kita in Verbindung. Eine Anmeldung über das Kita-Portal ist in diesem Falle nicht möglich.

Die Kitas in Oststeinbek bieten in der Regel eine Betreuung in der Zeit von 08 bis 15 Uhr an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Früh- oder Spätgruppe zu nutzen. In der Frühgruppe wird dann eine Betreuung ab 07 Uhr angeboten. Durch die Spätgruppen ist eine Betreuung bis 17 Uhr möglich. Für die detaillierten Betreuungsangebote setzen Sie sich bitte mit den Kitas in Verbindung oder schauen Sie auf der Internetseite des Kita-Portals (https://www.kitaportal-sh.de/de/) nach.

Bitte schauen Sie auf der Internetseite des Kita-Portals (https://www.kitaportal-sh.de/de/) nach. Dort können sich die Tagespflegestellen freiwillig registrieren und ihre Einrichtung präsentieren. Außerdem unterstützt und berät Sie der Kreis Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Suche nach einer Tagespflegestelle und vermittelt Ihnen einen Betreuungsplatz.

Nein, die Kinder werden ganzjährig in die Kindertageseinrichtung aufgenommen.

Ja, in unserer Kindertagesstätte (Kita Gerberstraße) bieten wir insgesamt 5 Integrationsplätze an. Geben Sie bitte bei Bedarf im Zuge der Anmeldung Ihres Kindes an, dass Sie einen Integrationsplatz benötigen.

In den anderen Kindertagesstätten können auch Einzelintegrationen und Frühförderung durchgeführt werden.

Hierzu gibt es klare gesetzliche Regelungen (§25 KiTaG):

  • Regel-Krippengruppen: Höchstens 10 Kinder ohne Überbelegung
  • Regel-Kindergartengruppen: Höchstens 20 Kinder zuzüglich 2 Überbelegungen
  • Regel-Naturgruppen: Höchstens 16 Kinder zuzüglich 2 Überbelegungen
  • Regel-Hortgruppen: Höchstens 20 Kinder zuzüglich 2 Überbelegungen

Die Gruppengröße richtet sich nach der pro Kind zur Verfügung stehenden Raumgröße.

Der Betreuungsschlüssel beträgt 2,0 Fachkräfte in allen Betreuungsformen.

Das Land Schleswig-Holstein hat auf seiner Internet-Seite ebenfalls weitreichende FAQs beschlossen.  

Weitere Informationen zum Kita-Portal erhalten Sie hier.

Außerdem unterstützt Sie der Kreis Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe in allen Fragen zur Kindertagespflege sowie bei der Auswahl und Vermittlung eines Betreuungsplatzes.

Der Begriff der Kindertageseinrichtung umfasst die Betreuung in einer Krippen-, Kindergarten- oder Horteinrichtung (Kita). Unter Kindertagespflege ist die familienalltagsähnliche Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern durch eine individuell zugeordnete Person in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen zu verstehen.

Ja. Bitte schauen Sie sich hierzu den mit der Betreuungseinrichtung geschlossenen Betreuungsvertrag an. Dort sind auch die entsprechenden Kündigungsfristen enthalten.