Neuaufstellung des Landschaftsplans

Anlass der Planung

Die Gemeinde Oststeinbek verfolgt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde und ihrer Ortsteile unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen.

Der bisher rechtswirksame Landschaftsplan stammt aus dem Jahr 1990. Empfohlen wird eine Neuaufstellung alle 20 Jahre. Mittlerweile wurde der Landschaftsplan bereits mehrfach berichtigt und 6-mal geändert, sodass kein ganzheitliches Konzept mehr besteht. Zudem entsprechen die Planinhalte und dargestellten Biotope in vielen Bereichen nicht mehr der Realität. Dies ist durch die natürlichen Veränderungsprozesse in der Landschaft sowie durch diverse Nutzungsansprüche bedingt und macht eine Neuaufstellung laut §11 Abs. 2 BNatSchG notwendig.

Das Fortschreibungserfordernis wird auch durch die umfangreiche Novellierung der Naturschutzgesetzgebung in den vergangenen Jahren und die gestiegenen fachlichen Anforderungen für die Aufstellung eines Landschaftsplans begründet.

Aufgaben des Landschaftsplans

Der Landschaftsplan enthält „örtliche Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (§ 11 Abs. 1 BNatSchG). Er stellt somit den Beitrag zu Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen der Flächennutzungsplanung dar. Er ist ein Fachgutachten, das auf Grundlage einer differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht. Er dient der sachgerechten Abwägung von Nutzungskonflikten zwischen den Ansprüchen aus Naturschutz und Landschaftspflege und den Ansprüchen der sonstigen raumbeanspruchenden Flächennutzungen.

Ablauf der Neuaufstellung des Landschaftsplans

Die Gemeindevertretung Oststeinbek hat in der Sitzung vom 14. Dezember 2015 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Die Neuaufstellung des Landschaftsplans als integriertem Bestandteil wurde am 07. März 2016 beschlossen und am 6. März öffentlich bekannt gegeben.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 24. Juni 2019 durch die Gemeindevertretung gefasst. Nachdem der Entwurf des Landschaftsplans in der Zeit vom 29. Juli bis 30. August 2019 ausgelegt wurde und die Träger öffentlicher Belange (TöBs) beteiligt wurden, sind insgesamt zehn Stellungnahmen durch TöBs eingereicht worden, sowie fünf Stellungnahmen privater Bürgerinnen und Bürger eingegangen.

Eine inhaltliche Fortentwicklung des Landschaftsplans zu möglichen Zielsetzungen wird in den kommenden Monaten erarbeitet. Weitere Anträge und Beschlüsse zu dem Vorgehen der Landschaftsplanung finden Sie im Bürgerinformationssystem.