Einstellung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

    Einstellung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

    Bisher konnte das Einwohnermeldeamt für Kinder unter 12 Jahren schnell und unkompliziert einen Kinderreisepass ausstellen. Dieser wurde sofort bei der Vorsprache ausgestellt und besaß eine Gültigkeit von einem Jahr.

    Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat nun verkündet, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird.

    Was bedeutet das?

    Alle Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt oder innerhalb ihrer Gültigkeit verlängert werden, sind bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeit gültig.

    Gleichermaßen werden durch das Einwohnermeldeamt keine neuen Blanko-Kinderreisepässe mehr bestellt. Eine Verfügbarkeit bis zum 31.12.2023 kann somit nicht gewährleistet werden.

    Was muss ich in Zukunft beachten?

    Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass beträgt grundsätzlich ca. 4 Wochen. Als Expressvariante, mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 32,- €, ist er auch innerhalb von drei Arbeitstagen verfügbar. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt zukünftig 6 Jahre (für Personen unter 24 Jahren).

    Eine Ausstellung vor Ort ist nicht mehr möglich, da ein regulärer Reisepass durch das Einwohnermeldeamt in Auftrag gegeben und durch die Bundesdruckerei erstellt wird.

    Sollten Sie einen Urlaub planen, vergewissern Sie sich bitte rechtzeitig, ob die Dokumente Ihrer gesamten Familie gültig sind und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin im Einwohnermeldeamt (telefonisch oder über unser Online-Terminmanagement). Hier finden Sie auch sämtliche Informationen über die Beantragung eines Reisepasses.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeitenden im Einwohnermeldeamt unter 040 713 003 - 777 oder per Mail an meldeamt@oststeinbek.de.

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