Entlastung für Familien mit geringem Einkommen

    Erweiterung der Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge zum 1. Januar 2023

    Liebe Familien,
    die stark ansteigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten und drastischen Preissteige­
    rungen bei den Energiekosten sind mit finanziellen Belastungen für Sie verbunden. Um si­
    cherzustellen, dass sich alle die Kindertagesbetreuung im bisherigen Umfang weiter leis­
    ten können, erweitert das Land Schleswig-Holstein daher die Sozialermäßigung für Kita-
    Elternbeiträge. Der Landtag hat am 15. Dezember 2022 eine entsprechende Änderung
    des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) beschlossen.
    Das heißt, von Januar bis Juli 2023 zahlen Familien mit geringem Einkommen weni­
    ger für die Kindertagesbetreuung. Außerdem wird der Kreis der Familien ausgeweitet,
    die ermäßigte KiTa-Elternbeiträge zahlen. Der Einsatz des Einkommens über der sog. Ein­
    kommensgrenze sinkt von 50 % auf 25 %.

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