Entlastung für Familien mit geringem Einkommen
Erweiterung der Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge zum 1. Januar 2023
Liebe Familien,
die stark ansteigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten und drastischen Preissteige
rungen bei den Energiekosten sind mit finanziellen Belastungen für Sie verbunden. Um si
cherzustellen, dass sich alle die Kindertagesbetreuung im bisherigen Umfang weiter leis
ten können, erweitert das Land Schleswig-Holstein daher die Sozialermäßigung für Kita-
Elternbeiträge. Der Landtag hat am 15. Dezember 2022 eine entsprechende Änderung
des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) beschlossen.
Das heißt, von Januar bis Juli 2023 zahlen Familien mit geringem Einkommen weni
ger für die Kindertagesbetreuung. Außerdem wird der Kreis der Familien ausgeweitet,
die ermäßigte KiTa-Elternbeiträge zahlen. Der Einsatz des Einkommens über der sog. Ein
kommensgrenze sinkt von 50 % auf 25 %.