Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der am 01. Juli 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet fur Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren (früher: Zivildienst). Voraussetzung ist, dass die Pflichtschulzeit absolviert ist.

  • Dauer des BFD: 12 Monate, mindestens jedoch sechs, maximal vierundzwanzig Monate,
  • Taschengeld: maximal 330,00 Euro monatlich,
  • Anspruch auf Kindergeld bleibt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen,
  • Beiträge fur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die jeweilige Einsatzstelle.

Einsatzbereiche des BFD:

  • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe),
  • Umwelt- und Naturschutz,
  • Sport,
  • Integration,
  • Kultur- und Denkmalpflege,
  • Bildung,
  • Zivil- und Katastrophenschutz.

 

An wen muss ich mich wenden?

An das Bundesamt fur Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben oder an soziale Einrichtungen vor Ort.

Weiterführende Informationen (extern):<br/>BFD - Einsatzfelder

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum BFD finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums fur Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Weiterführende Informationen (extern):<br/>BundesfreiwilligendienstBundesfreiwilligendienst von A - Z

Rechtsgrundlage

Gesetz uber den Bundesfreiwilligendienst (BFDG)

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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