Produkt- und Stoffzulassung
Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und
der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel,
Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives
Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.