Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer

zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der

Schenkungsteuer.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH