Einkommensteuer und Kirchensteuer

Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre

Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren

Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als

Bemessungsgrundlage.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH