Eheschließung

Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich

machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und

einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat

müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und

güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit

verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter

zuständig.

Leistungen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH