Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Leistungsbeschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
- § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.
Teaser
Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Sachgebiet Planen, Entwickeln und Umweltvorsorge
Möllner Landstraße 20
22113 Oststeinbek
Krugenberg, A.
Sachgebietsleitung Planen, Entwickeln, Umweltvorsorge
- +49 40 713003-766
- +49 40 713003-739
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 006
Kreuer, J.
- +49 40 713003-753
- +49 40 713003-739
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 006
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.