Bauleitplanverfahren
Auf dieser Seite finden Sie alle Bauleitplanungen der Gemeinde Oststeinbek, die gegenwärtig im Verfahren sind.
Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 1 bis 4 b, 6 und 10 BauGB. Nähere Informationen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie hier.
Aktuelle Auslegungen
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49. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oststeinbek für das Gebiet im Ortsteil Havighorst nördlich der Hamburger Landesgrenze, östlich des Flurstücks 71/1, südlich der Tennisplätze und der Straße Am Ohlendiek und westlich der Flurstüc
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
06. Juli 2026 bis einschließlich 09. August 2026
im Rathaus der Gemeindeverwaltung Oststeinbek in 22113 Oststeinbek, Möllner Landstraße 20, im Zimmer 06 während folgender Zeiten informieren:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Des Weiteren können die vorliegenden Unterlagen hier heruntergeladen werden:
Geotechnischer Bericht Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung
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2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Oststeinbek für das Gebiet im Ortsteil Havighorst nördlich der Hamburger Landesgrenze, östlich des Flurstücks 71/1, südlich der Tennisplätze und der Straße Am Ohlendiek und westlich der Flurstück
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
06. Juli 2026 bis einschließlich 09. August 2026
im Rathaus der Gemeindeverwaltung Oststeinbek in 22113 Oststeinbek, Möllner Landstraße 20, im Zimmer 06 während folgender Zeiten informieren:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Des Weiteren können die vorliegenden Unterlagen hier heruntergeladen werden:
Geotechnischer Bericht Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung
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50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oststeinbek für das Gebiet nördlich des Golfplatzes und südöstlich des Horstengrabens auf den Flurstücken 266/71, 265/71, 264/70 und 263/69 der Flur 2, Gemarkung Oststeinbek
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
17. Juli 2026 bis einschließlich 18. August 2026
im Rathaus der Gemeindeverwaltung Oststeinbek in 22113 Oststeinbek, Möllner Landstraße 20, im Zimmer 06 während folgender Zeiten informieren:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Des Weiteren können die vorliegenden Unterlagen hier heruntergeladen werden:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 der Gemeinde Oststeinbek für das Gebiet nördlich des Golfplatzes und südöstlich des Horstengrabens auf den Flurstücken 266/71, 265/71, 264/70 und 263/69 der Flur 2, Gemarkung Oststeinbek
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
17. Juli 2026 bis einschließlich 18. August 2026
im Rathaus der Gemeindeverwaltung Oststeinbek in 22113 Oststeinbek, Möllner Landstraße 20, im Zimmer 06 während folgender Zeiten informieren:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Des Weiteren können die vorliegenden Unterlagen hier heruntergeladen werden:
Textliche Festsetzungen Vorentwurf
Vorhaben- und Erschließungsplan Vorentwurf
Verfahren
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 und 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oststeinbek zur Errichtung eines Batteriespeichers
Am 13.10.2025 wurde durch die Gemeindevertretung der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 47 gefasst. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nördlich des Golfplatzes und südöstlich des Horstengrabens auf den Flurstücken 265/71, 264/70 und 263/69 der Flur 2, Gemarkung Oststeinbek. Anlass des vorliegenden Bauleitplanverfahrens ist die beabsichtigte Speicherung der in der Region erzeugten erneuerbaren Energien in Nachbarschaft zum Umspannwerk der 50Hertz Transmission GmbH und der Hamburger Energienetze GmbH „Hamburg-Ost“ zu ermöglichen. Mit der vermehrten Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien nehmen die Spannungs-Schwankungen im Stromnetz zu, die es auszugleichen gilt. Der Geltungsbereich umfasst 2,1 Hektar und dient zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeichers mit einer Leistung von ca. 100 MW und einer Speicherkapazität von ca. 200 MW zur Netzentlastung sowie der Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz. Dabei sind die Bestimmungen des gemeindlichen integrierten Klimaschutzkonzeptes zu beachten und notwendiger Ausgleich innerhalb des Oststeinbeker Gemeindegebietes umzusetzen.
Vorhabenträger des Projektes ist die Hamburger Energiewerke GmbH, mit der ein Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen wurde. Im Parallelverfahren zur Bauleitplanung wird über die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes dessen Änderung erfolgen. Dies ist erforderlich, da der aktuell geltende Flächennutzungsplan das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ darstellt. Die bestehende Zweckbestimmung ermöglicht keine Nutzung der Fläche mit einem Batteriespeicher, sodass die Festsetzung einer „Sonderbaufläche Energiespeicher“ für dessen Umsetzung notwendig ist.
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Bebauungsplan Nr. 45 der Gemeinde Oststeinbek für das Gebiet nördlich Breedenweg, westlich Barsbütteler Weg, östlich Hamburger Kamp, südlich Willinghusener Weg
Am 23.03.2020 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45 nördlich Breedenweg, westlich Barsbütteler Weg, östlich Hamburger Kamp, südlich Willinghusener Weg gefasst. Da die Kapazitäten des für die Bauleitplanung zuständigen Sachgebietes zunächst anderweitig gebunden waren, hat sich die Aufnahme der Bauleitplanung verzögert. Zwischenzeitlich wurde mit dem Investor ein Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen und das Büro Evers & Partner Stadtplaner PartGmbB mit der Planerstellung beauftragt. Da seit dem Aufstellungsbeschluss nunmehr zwei Jahre vergangen waren, wurde der Aufstellungsbeschlusses am 28.03.2022 wiederholt gefasst. Dabei sind die folgenden Planungsziele festgelegt worden:
- Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnungsbau für Oststeinbeker Bürger*innen in unterschiedlichen Bauformen.
- Beauftragung eines Verkehrsgutachtens zur Prüfung von geeigneten Erschließungsvarianten. Als Zufahrtsbereiche sind dabei die neu entstehende Erschließungsstraße des B-Plans 42, sowie der Querweg und der Barsbütteler Weg zu prüfen. Eine Umgehungsmöglichkeit von der Möllner Landstraße ist in jedem Fall auszuschließen.
- Berücksichtigung des Klimaschutzes gemäß des gemeindlichen integrierten Klimaschutzkonzeptes.
- Sicherstellung einer harmonischen Höhenentwicklung in Bezug auf das bestehende und geplante städtebauliche Umfeld.
- Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zur Schaffung einer grünen Fuß- und Radwegverbindung an den Ort und durch das Quartier.
- Regelung des Ausgleichs innerhalb des Oststeinbeker Gemeindegebietes.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist für diese Bauleitplanung nicht erforderlich, da mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2004 bereits eine Wohnbaufläche vorgesehen wurde.
Zwischenzeitlich wurde durch die Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH ein Verkehrsgutachten erstellt. Im Ergebnis wird aus verkehrsgutachterlicher Sicht folgende Empfehlung ausgesprochen:
- Die Erschließung des Plangebietes sollte über den Barsbütteler Weg sowie die neue Erschließungsstraße des B-Plans Nr. 42 erfolgen;
- Eine dritte Gebietsanbindung über den Querweg wird aus verkehrlicher Sicht, wenn überhaupt, nur als untergeordnete Ergänzung vorgeschlagen;
- Eine für Kfz nutzbare Durchfahrt ist zu unterbinden;
- Für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer sind zusätzliche Anbindungen vorzusehen;
- Im Plangebiet sollte eine verkehrsberuhigte Gestaltung mit Mischverkehrsflächen zur Förderung der Sicherheit und Aufenthaltsfunktion angestrebt werden.
Am 23.05.2022 wurde durch den Bauausschuss über die städtebauliche Grundausrichtung für den zu entwickelnden Bereich beraten. Es wurde beschlossen, dass das entstehende Wohngebiet unter Wahrung der städtebaulichen Gestalt der Umgebung sowie unter Berücksichtigung des Klimaschutzes einen Mix in der Gebäudetypologie vorsehen soll. Vor dem Hintergrund einer kompakten, flächensparenden Bauweise ist dem Mehrfamilienwohnungsbau dabei der Vorrang einzuräumen. Die Höhenentwicklung ist auf das Umfeld anzupassen. Die Anzahl der entstehenden Wohneinheiten soll dabei 250 nicht überschreiten.
Auf dieser Grundlage wurde das Planungsbüro Evers & Partner aus Hamburg durch den Investor mit der Erstellung eines städtebaulichen Entwurfes beauftragt. Das Ergebnis wurde vom Bauausschuss am 19.06.2023 freigegeben. Ferner wurde festgelegt, dass der Anteil der Wohnbebauung bzgl. des Geschosswohnungsbaus zu mindestens einem Drittel aus gefördertem Wohnraum und im Übrigen hälftig aus frei finanziertem Wohnraum (Miete) und frei finanziertem Wohnraum (Eigentum) bestehen soll.
Auf Basis des freigegebenen städtebaulichen Entwurfes wurden ein Artenschutzgutachten, ein Immissionsgutachten (Schalltechnische Untersuchung) sowie ein Entwässerungskonzept (Schmutz- und Regenwasser) inkl. Wasserhaushaltsbilanzierung und Regenwassermanagement erarbeitet.
Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:
B-Plan 45 Verkehrstechnische Untersuchung
B-Plan 45 Städtebaulicher Entwurf.
B-Plan 45 Artenschutzgutachten
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Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Oststeinbek für das Gebiet südlich der Möllner Landstraße, nördlich der Glinder Au, westlich Willhörn und östlich des Forellenbachs und Bergstraße
Für das Gebiet südlich der Möllner Landstraße, nördlich der Glinder Au, westlich Willhörn und östlich des Forellenbachs und der Bergstraße wurde am 09.10.2023 durch die Gemeindevertretung der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 gefasst.
Anlass der Neuaufstellung des Bebauungsplans inkl. seiner Änderungen ist die durch die Politik gesehene Notwendigkeit der Aktualisierung der planungsrechtlichen Grundlagen an die aktuell geltende BauNVO, einer Verbesserung der Lesbarkeit für die Bürger*innen, einer Einbeziehung der Ergebnisse des Integrierten Quartierskonzeptes sowie der Integration von Klimaschutzzielen. Des Weiteren haben sich die Grenzwerte für den Lärmschutz/ Immissionsschutz für Bürger*innen geändert, welche ebenfalls in der neuen Planung berücksichtigt werden müssen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Oststeinbek wird der Geltungsbereich als „Wohnbaufläche“ inkl. einer „Sonderbaufläche“ (Einkaufspassage) gekennzeichnet. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle wird nicht erforderlich, sofern keine Änderung an den Nutzungen im weiteren Prozess angestrebt wird.
Durch die Verwaltung wurden verschiedene Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes für die Erarbeitung der notwendigen Bauleitplanung angefragt. Das BCS STADT + REGION Planungsbüro Eilers Langmaack GmbH aus Lübeck hat den Zuschlag erhalten.
Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 sowie 49. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Havighorst
Am 31.03.2025 wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, die 2. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 15 aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 befindet sich im Ortsteil Havighorst. Das Gebiet wird begrenzt durch die Straße Am Ohlendiek im Norden, die Flurstücke 57/1 und 51/3 im Osten, die Gemeindegrenze von Oststeinbek im Süden und das Flurstück 71/1 im Westen. Innerhalb dieses Gebietes liegt im südlichen Bereich, südlich des Tennisvereins Rot Weiß Havighorst und des ehemaligen Tennisclubs Havighorst, das Flurstück 51/2. Im westlichen Bereich dieses Flurstücks plant die Gemeinde den Neubau des gemeindlichen Bauhofs umzusetzen.
Im Zuge der Sitzung der Lenkungsgruppe „Havighorst Am Ohlendiek“ am 27.01.2025 wurde festgelegt, dass aus den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für das Areal Am Ohlendiek zusätzlich zum Bauhof in diesem ersten Schritt ein Bereich für die Freizeitgestaltung von Jugendlichen entwickelt werden soll.
Die Fläche des Geltungsbereiches umfasst ca. 18.500 m². In der näheren Umgebung befinden sich neben einem aktiven Tennisverein, das Clubgebäude des ehemaligen Tennisclubs, welches derzeit für die Flüchtlingsunterbringung genutzt wird, sowie landwirtschaftliche Flächen.
Anlass des vorliegenden Bauleitplanverfahrens sind bestehende Verlagerungsbedarfe des gemeindlichen Bauhofes. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Ortsteilentwicklungskonzeptes für Havighorst wurden auf Grundlage der aktuellen und zu erwartenden Bedarfe, der räumlichen und rechtlichen Anforderungen sowie der bestehenden Dorfstruktur, mögliche Standorte untersucht und bewertet. Im Ergebnis wurden zwei Potentialflächen im Hinblick auf ihre Standortvoraussetzungen für das Projekte herausgestellt. Neben der o.g. Fläche wurde als Standort der Bereich an der Dorfstraße im rückwärtigen Bereich der aktuellen Planungen für den Neubau der Feuerwehr Havighorst als geeignet bewertet. Für beide Flächen wurden zwischenzeitlich Machbarkeitsstudien erstellt. Diese wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2024 gegenübergestellt. Im Ergebnis stellt sich unter Berücksichtigung aller aufgezeigten Umstände das Grundstück Am Ohlendiek als wirtschaftlicher für die Umsetzung des Neubauprojektes Bauhof dar, sodass der Beschluss gefasst wurde, die Planungen an diesem Standort fortzuführen.
Darüber hinaus wurde ebenfalls im Rahmen der Erstellung des Ortsteilentwicklungskonzeptes für Havighorst herausgestellt, dass in Havighorst ein Bedarf an Flächen für die Freizeitgestaltung von Jugendlichen besteht. Für ein solches Projekt, im Sinne eines Multifunktions-, Sport- und Freizeitparks, wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie für das Areal Am Ohlendiek die Fläche der ehemaligen Tennisplätze des Tennisclubs herausgestellt.
Im Rahmen der Lenkungsgruppensitzung wurde herausgestellt, dass im Zuge der Bauleitplanung ein besonderes Augenmerk auf die Regelung einer ordnungsgemäßen Entwässerung sowie Nutzungskonflikte mit der vorhandenen Hochspannungsleitung zu legen sind.
Durch die Verwaltung wurden verschiedene Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes für die Erarbeitung der notwendigen Bauleitplanung angefragt. Das BCS STADT + REGION Planungsbüro Eilers Langmaack GmbH aus Lübeck hat den Zuschlag erhalten.
Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten: