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Gemeinde Oststeinbek

Landesentwicklung und Regionalplanung

Erfahren Sie mehr über die Planungen und Vorgaben, die für Oststeinbek maßgeblich sind.

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP) legt die langfristigen Ziele der räumlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein fest. Er bestimmt unter anderem, wo Wohn- und Gewerbeflächen entstehen dürfen, wie Natur- und Freiräume geschützt werden, welche Orte als zentrale Siedlungsbereiche gelten und wo Infrastruktur, Verkehr und Energieversorgung entwickelt werden sollen. Damit gibt der LEP die übergeordneten Leitlinien vor, an denen sich die Planung der Kreise und Gemeinden orientiert.

Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung sind im LEP sowie in den Regionalplänen festgelegt und bilden den rechtlichen Rahmen für die Bauleitplanung der Gemeinden.

Der derzeit gültige LEP ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP 2021). 

Im Februar 2025 erfolgte eine Teilfortschreibung mit neuen Regelungen für den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen. Diese Änderungen traten am 25. Februar 2025 in Kraft. Die Landesregierung strebt an, eine weitere Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land bis Ende 2025 abschließend zu beschließen. 

Aus dem Landesentwicklungsplan werden die Regionalpläne entwickelt. Sie konkretisieren die Vorgaben des LEP und berücksichtigen regionale Besonderheiten der verschiedenen Planungsräume. Die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung müssen von allen öffentlichen Planungsträgern beachtet bzw. berücksichtigt werden, insbesondere von den Gemeinden bei ihrer Bauleitplanung. Die Gemeinde Oststeinbek gehört zum Planungsraum III. 

Zurzeit erarbeitet die Landesregierung neue Regionalpläne. Dabei sollen die bisherigen fünf Planungsräume durch künftig drei Regionalpläne ersetzt werden. Parallel dazu läuft die Teilaufstellung des Regionalplans zum Thema Windenergie.

Bis die neuen Planwerke rechtskräftig sind, bleibt der Regionalplan Schleswig-Holstein Süd 1998 weiterhin verbindlich.