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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur kommunalen Wärmeplanung in Oststeinbek.
Die Präsentation der Auftaktveranstaltung finden Sie hier.
Die Präsentation der Abschlussveranstaltung finden Sie hier.
Welches Ziel hat die kommunale Wärme- und Kälteplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, das dazu dient, aus einer übergreifenden Perspektive heraus eine individuelle räumliche Planung für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das gesamte Stadt- bzw. Gemeindegebiet aufzustellen. Das Herzstück der kommunalen Wärmeplanung stellt der Wärmeplan dar. Die Ergebnisse dieser strategischen Wärmeplanung müssen in die betreffenden kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert und stetig fortgeschrieben werden. Ziel ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des gesamten Gemeindegebiets bis spätestens 2045.
(Quelle: EKI.SH)
Welche Fragen beantwortet ein Wärme- und Kälteplan?
Der kommunale Wärmeplan stellt den übergeordneten, individuellen Fahrplan für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung einer gesamten Gemeinde dar. Der Wärmeplan ersetzt nicht die ortsgenaue Planung eines Wärmenetzes oder detailliertere Betrachtungen in einem Quartier.
Der Wärmeplan soll u.a. folgende Fragestellungen beantworten:
Wie sehen die gegenwärtigen Wärmebedarfe des gesamten Gemeindegebiets aus? Welche Wärmequellen werden aktuell genutzt und wie ist der Zustand der bestehenden Wärmeinfrastruktur?
Wie kann der zu erwartende Wärmebedarf unter Berücksichtigung der bestmöglichen Energieeffizienz und der demografischen Entwicklung abgeschätzt werden?
Welche Wärmepotentiale existieren lokal vor Ort für die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung durch die vollständige Nutzung von Erneuerbaren Energien und unvermeidbare Abwärme?
Wo können welche Formen Erneuerbarer Energien genutzt werden? Welche Flächen werden dafür benötigt?
Wo liegen die Quartiere, in denen Wärmenetze (aus-)gebaut werden können? Wo ist dies ökonomisch nicht sinnvoll? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
Wie wird zukünftig die Wärmeversorgung in den Quartieren gestaltet, die nicht mit einem Wärmenetz erschlossen werden?
(Quelle: EKI.SH)
Welche Gemeinden sind zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet?
Die zeitliche Frist, bis zu der die Wärmepläne erstellt werden sollen, ist nach Größe der Gemeindegebiete gestaffelt: Für Gemeindegebiete ab 100.000 Einwohnenden muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden; für Gemeindegebiete mit weniger Einwohnenden ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Die Länder können für Gebiete mit weniger als 10.000 Einwohnenden ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Wie dies konkret in Schleswig-Holstein umgesetzt wird, wird das novellierte Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein festlegen, das 2025 in Kraft treten soll.
Das aktuelle EWKG regelt in § 7 die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung. Demgemäß sind alle Ober- und Mittelzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren sowie Unterzentren und Stadtrandkerne 1. Ordnung zur Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans verpflichtet. In Summe sind 78 Gemeinden verpflichtet, in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung einzusteigen, die rund 60 % der Bevölkerung in Schleswig-Holstein abdecken. Die Gemeinde Oststeinbek hat sich für eine freiwillige Umsetzung der Wärmeplanung entschieden.
(Quelle: BMWSB, EKI.SH)
Warum hat sich die Gemeinde Oststeinbek zur kommunalen Wärmeplanung entschieden?
Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gibt der Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern Orientierung und eine erste Planungssicherheit. Da Oststeinbek aufgrund der Einwohnerzahl nicht dazu verpflichtet ist, konnten Fördermittel für die Bearbeitung einer Fragestellung akquiriert werden, die langfristig so oder so auf die Gemeinde zukommt: Wie wird der Wärmesektor klimaneutral? Denn bis Ende des Jahrzehnts ist durch die CO2-Bepreisung mit drastisch steigenden Preisen für die fossile Wärmeerzeugung zu rechnen, da ab 2027 der Emissionshandel in einen europaweiten Rahmen überführt wird. Zudem müssen laut GEG ab dem 01.07.2028 in der Regel alle neuen Heizungsanlagen mit 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden. So setzt sich die Gemeinde schon heute damit auseinander, wo Bürgerinnen und Bürger mit einem Wärmenetz rechnen können.
Wie wird der Wärmebedarf meiner Immobilie ermittelt?
Der Wärmebedarf aller Verbraucherinnen und Verbraucher im Gemeindegebiet wird mithilfe von Daten vom lokalen Energieversorger e-werk Sachsenwald sowie von den zwei lokalen Schornsteinfegern ermittelt und seitens der Gemeinde durch Daten wie Bebauungs- und Flächennutzungspläne ergänzt. Diese Daten dürfen aus Datenschutzgründen nur aggregiert übermittelt werden, sodass keine adressscharfe Auskunft über einzelne Verbräuche vorliegt.
Ist ein Wärmeplan verbindlich?
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete wird in vielen Fällen (noch) nicht möglich sein. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht. Erst aus der politisch zu beschließenden Ausweisung von Wärmenetz-Gebieten ergeben sich verbindliche Konsequenzen.
(Quelle: BMWSB)
Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?
Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.
(Quelle: BMWSB)
Was zählt zu den Erneuerbaren Energien?
Im Gesetz sind verschiedene Optionen zur Erzeugung von Wärme ohne fossile Brennstoffe aufgeführt, die als Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme anerkannt werden. Hierzu zählen beispielsweise Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, Solarthermie, Biomasse, grünes Methan, grüner Wasserstoff, Strom aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbare Abwärme, beispielsweise aus Industrien, Abwasser und Rechenzentren.
(Quelle: BMWSB)
Was passiert nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung an sich hat noch keine verbindlichen Konsequenzen. Erst, wenn die Kommunalpolitik auf Grundlage der Wärmeplanung Wärmenetzgebiete ausweist, ergeben sich Folgen. Für jene Haushalte, die innerhalb eines solchen Gebiets liegen und einen Anschlussvertrag abschließen, gelten Übergangsregelungen. Der zukünftige Netzbetreiber ist dann verpflichtet, regelmäßige Meilensteine zur Umsetzung des Wärmenetzes vorzulegen, und dies innerhalb von maximal 10 Jahren zu errichten. Für alle Beteiligten außerhalb dieses Gebiets gilt dann die 65%-Regel.
(Quelle: BMWSB)
Gibt es einen Anschlusszwang an Wärmenetze von Seiten der Kommunen?
Für entsprechende Regelungen sind die jeweiligen Kommunen zuständig, und richten sich nach dem jeweils geltenden Landesrecht. In Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde aufgrund der Ermächtigung durch die Gemeindeordnung des Landes einen Anschluss- und Benutzungszwang durch Satzung vorschreiben, etwa zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes. Ausnahmen zur Befreiung von diesem Zwang müssen darin ebenfalls festgehalten sein.
Welche Pflichten habe ich bereits jetzt bezüglich meiner Heizungsanlage?
Wenn ab dem 1. Juli 2022 in Schleswig-Holstein im eigenen Haus die Heizungsanlage ausgetauscht oder nachträglich eingebaut wird, müssen anschließend mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 % Erneuerbaren Energien basieren. Für alle anderen Neubauten und den Bestand gilt die 65%-Regel entweder 1 Monat nach Ausweisung der Wärmenetzgebiete durch die Gemeinde, oder in der Regel spätestens ab dem 01.07.2028.
Eine funktionsfähige, bestehende Heizungsanlage muss nicht getauscht werden, es sei denn bundesrechtliche Vorgaben greifen, z.B. das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden (gem. § 72 GEG).
Eine grafische Übersicht zu den einzelnen Pflichten laut GEG finden Sie hier.
Landesgesetz oder Bundesgesetz – Was gilt nach dem Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung?
Beides ist gültig, bei Überschneidungen bspw. zum geforderten Anteil erneuerbarer Energien für neue Heizungen ist die höhere Anforderung einzuhalten.
Wird in der kommunalen Wärmeplanung für die dezentralen Versorgungsgebiete das Stromnetz und sein jetziger Ausbau in Bezug auf die zunehmende Installation von Wärmepumpen, PV-Anlagen und steigende E-Mobilität betrachtet?
Die Kommunale Wärmeplanung gibt durch die Einteilung der wahrscheinlich dezentral zu versorgenden Gebiete vor, wo der Strombedarf in Zukunft höchstwahrscheinlich steigen wird. Inwiefern ein Ausbau nötig ist, schätzt der Stromnetzbetreiber selbst ein und handelt entsprechend.
Die Stromversorgung dezentral versorgter Gebiete, welche viel mit Wärmepumpen beheizt werden, PV-Anlagen installiert haben und E-Autos nutzen, ist technisch möglich und wird auch bereits umgesetzt.
Zur technischen Frage der Blindleistungskompensation: dies kann auf der Netzseite durch den Austausch alter Transformatoren mit neuen Transformatoren inklusive integriertem Batteriespeicher erfolgen, welche die Blindleistungskompensation gewährleisten und zusätzlich Bedarfsspitzen abmildern können.
Wenn Erdwärme auf einem Grundstück (insbesondere in Neubaugebieten) gebaut wird, muss ich dann zu meinem Grundstück Zugangsberechtigung gewähren?
Wenn die Erdwärmeanlage wie bspw. Erdsonden für die Versorgung des eigenen Hauses auf dem Grundstück dient, muss keine Zugangsberechtigung gewährt werden, die Anlage gehört dann dem/der Eigentümer/in.
Wenn Erdwärme auf einem Grundstück (insbesondere in Neubaugebieten) gebaut wird, wer wartet die Erdsonde und übernimmt die Kosten dafür?
Die Kosten übernimmt der/die Eigentümer/in. Die Wartung der Anlage sollte von Fachfirmen vorgenommen werden. Die Erdsonden selbst werden nicht gewartet, wenn eine Erdsonde kaputt geht (passiert sehr selten) wird diese im Boden gelassen und von der Anlage abgekoppelt.
Warum ist ein Wärmenetz in den einen Gebieten wirtschaftlich und in den anderen nicht?
Das Einbringen eines Wärmenetzes in den Boden ist mit hohen Kosten verbunden. Deshalb rechnet sich das Wärmenetz schneller, je höher die Wärmeabnahme pro Trassenmeter ist. Der Indikator für eine hohe Wärmeabnahme pro Trassenmeter ist die Wärmeliniendichte. Hier wird der Wärmebedarf der anliegenden Gebäude auf die potenziell nötigen Trassenmeter bezogen. Je höher die Wärmeliniendichte ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Wärmenetz wirtschaftlich betreiben lässt.
Wie weit werden Wärmeverluste in der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt?
Bei der Bewertung der Wärmeliniendichte werden Wärmeverluste im Wärmenetz mit eingerechnet.
Wäre es in Gebieten mit Mehrfamilienhäusern wirtschaftlicher eine dezentrale Versorgungslösung umzusetzen?
Das hängt stark von den Begebenheiten ab, wenn beispielsweise Mindestabstände zur Einhaltung der Schallemissionen von Luft-Wärmepumpen nicht eingehalten werden können, da die Bebauung zu dicht ist, könnte ein Wärmenetz die wirtschaftlichere Alternative darstellen. Wenn viele Mehrfamilienhäuser mit höheren Wärmebedarfen in einem dicht besiedelten Gebiet liegen, lohnt sich hier wahrscheinlich ein Wärmenetz. Sind die Mehrfamilienhäuser über eine größere Fläche verteilt, lohnt sich ggf. eine dezentrale Versorgung. In der Kommunalen Wärmeplanung wird anhand der Wärmeliniendichten bewertet, welche Gebiete sich über ein Wärmenetz wahrscheinlich wirtschaftlicher versorgen lassen. Im Detail kann hier in weiterführenden Untersuchungen (bspw. BEW-Machbarkeitsstudie) drauf eingegangen werden und auch ein wirtschaftlicher Vergleich herangezogen werden.
Bei einer Vorlauftemperatur von 60/70 Grad und es bestehen im Winter hohe Minusgrade: Können Wärmepumpen ein solches Wärmenetz betreiben bzw. technisch daran angeschlossen werden?
Wärmepumpen können bei Temperaturen bis zu -20°C betrieben werden und Vorlauftemperaturen von 70°C bereitstellen. Bei Temperaturen von -20°C stellt eine Wärmepumpe sehr ineffizient Wärme bereit, weshalb für diesen selten eintretenden Fall eine andere Technologie (bspw. ein Spitzenlasterzeuger wie Biomethankessel, Elektrokessel, etc.) in einem Wärmenetz vorteilhafter im Einsatz sein kann. Typischer Weise wird die Wärmebereitstellung in einem Wärmenetz so kombiniert, dass über das Jahr gesehen rund 90% der Wärme durch eine Wärmepumpe und 10% der Wärme durch einen Spitzenlasterzeuger bereitgestellt wird und der Spitzenlasterzeuger zu den sehr kalten Tagen die Wärmebereitstellung übernimmt.
Wann muss ich bei meiner funktionierenden Gasheizung erneuerbare Energien nutzen?
Es besteht keine Pflicht eine funktionierende Gasheizungen auszutauschen.
Wurde die Gasheizung vor dem 01.01.2024 beauftragt gilt keine EE-Pflicht. Gas- oder Ölheizungen, welche nach dem 01.01.2024 beauftragt wurden, müssen ab dem 01.01.2029 mindestens 15%, ab 2035 mindestens 30% und ab 2040 mindestens 60% der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.
Sollte die Gemeinde Oststeinbek die Entscheidung zur Gebietsausweisung für ein Wärmenetz treffen, greift für alle neu eingebauten Heizungsanlagen die 65%-EE-Pflicht in der Gemeinde. Spätestens ab dem 30.06.2028 (KWP Frist für Kommunen kleiner 100.000 Einwohnende) gilt die 65%-EE-Pflicht für neu eingebaute Heizungsanlagen.
Werden in der kommunalen Wärmeplanung kalte Nahwärmenetze als Versorgungslösung betrachtet? Ist diese Lösung wirtschaftlicher als ein (normales) Wärmenetz mit hohen Vorlauftemperaturen?
Kalte Nahwärmenetze wurden in der kommunalen Wärmeplanung für Oststeinbek nicht betrachtet. Kalte Nahwärmenetze sind in speziellen Fällen wirtschaftlicher als warme Nahwärmenetze. Von Vorteil ist dabei, dass die Anschlussnehmenden mit unterschiedlichen Vorlauftemperaturen versorgt werden können und beispielsweise eine Wärme- und Kältebereitstellung über ein Netz erfolgen kann. Nachteile eines kalten Nahwärmenetzes sind die höheren spezifischen Kosten für die dezentral benötigten Wärmepumpen, große benötigte Rohrdimensionen und eine erschwerte Nutzung von Mittelspannungs- oder Gewerbestrom für die Wärmepumpen.
Inwiefern sich ein kaltes Nahwärmenetz in Oststeinbek lohnt kann bspw. in einer BEW-Machbarkeitsstudie beantwortet werden.
Sollte Ihre Frage unbeantwortet geblieben sein, wenden Sie sich gerne an das Klimaschutzmanagement der Gemeinde: klimaschutz@oststeinbek.de.
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