Gewerbesteuerhebesatzes erhöht

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Gem. § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V.m. § 16 Abs. 1, 3 Gewerbesteuergesetz wurde die Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres 2022 für Gewerbesteuer von bisher 290% auf nun 300% im Zusammenhang mit der I. Nachtragssatzung 2022 und dem I. Nachtragshaushaltsplan 2022 einstimmig durch die Gemeindevertretung am 20.06.2022 beschlossen.

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