Informationsschreiben der Stiftung Anerkennung und Hilfe

    Stiftung Anerkennung und Hilfe

    errichtet von Bund, Ländern und Kirchen

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe.
    Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Stiftungserrichter sind der Bund, die Länder sowie die Kirchen. In allen Ländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Diese Stellen können bei Bedarf auch Hausbesuche machen und Assistenz anbieten.
    Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein halbes Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail!
    Ich bitte Sie, bei der Verbreitung der Informationen über die Verlängerung der Anmeldefrist und die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe mitzuhelfen.
    Da es sich bei den Betroffenen zum Teil um Menschen mit kognitiven Einschränkungen handelt, die auch heute noch in Einrichtungen leben und sich kaum über allgemein zugängliche Quellen wie das Internet, Zeitungen oder Zeitschriften informieren können, sind die Möglichkeiten der Stiftung begrenzt, Betroffene direkt zu erreichen. Ich bin aber zuversichtlich, dass Sie über Ihre Strukturen den direkten Kontakt zum betroffenen Personenkreis haben oder herstellen können.
    Bitte informieren Sie möglichst viele Menschen aktiv schriftlich und mündlich über die Stiftung. Nur so kann ein großer Teil aller Betroffenen, auch über ihre Angehörigen und Betreuungspersonen, von den Hilfeangeboten der Stiftung erfahren und eine Anerkennung des Leids und Unrechts sowie konkrete finanzielle Hilfe erhalten.
    Für Ihre Mithilfe bedanke ich mich auch im Namen der Betroffenen ganz herzlich. Fragen können Sie jederzeit an die E-Mail-Adresse info@stiftung-anerkennung-hilfe.de richten. Das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218) beantwortet allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Brigitte Karsties
    Vorsitzende des Lenkungsausschusses der Stiftung Anerkennung und Hilfe
    errichtet von Bund, Ländern und Kirchen
    UNSER ZIEL
    Es sollen alle Betroffenen sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen darüber informiert werden, dass sie sich an eine Anlauf- und Beratungs-stelle wenden können, um ...
    ... sich über die Stiftungsleistungen zu informieren,
    ... ein Beratungsgespräch zu vereinbaren,
    ... individuelle Anerkennung und gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung www.stiftung-anerkennung-hilfe.de
    Dort haben Sie die Möglichkeit, Plakate und Informationsbroschüren (auch in Leichter Sprache) zu bestellen oder Print-Anzeigen und Online-Banner herunterzuladen.
    Dies ist eine Information zur Stiftung Anerkennung und Hilfe, die im Auftrag des
    Bundesministeriums für Arbeit und Soziales versandt wurde.
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Wilhelmstraße 49 | 10117 Berlin | Germany

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