Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der am 01. Juli 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet fur Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren (früher: Zivildienst). Voraussetzung ist, dass die Pflichtschulzeit absolviert ist.
- Dauer des BFD: 12 Monate, mindestens jedoch sechs, maximal vierundzwanzig Monate,
- Taschengeld: maximal 330,00 Euro monatlich,
- Anspruch auf Kindergeld bleibt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen,
- Beiträge fur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die jeweilige Einsatzstelle.
Einsatzbereiche des BFD:
- Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe),
- Umwelt- und Naturschutz,
- Sport,
- Integration,
- Kultur- und Denkmalpflege,
- Bildung,
- Zivil- und Katastrophenschutz.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bundesamt fur Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben oder an soziale Einrichtungen vor Ort.
Weiterführende Informationen (extern):<br/>BFD - Einsatzfelder
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum BFD finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums fur Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Weiterführende Informationen (extern):<br/>BundesfreiwilligendienstBundesfreiwilligendienst von A - Z
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Sachgebiet Personal und Organisation
Möllner Landstraße 20
22113 Oststeinbek
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.