Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Leistungsbeschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Teaser
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Möllner Landstraße 20
22113 Oststeinbek

Chang, E.
- +49 40 713003-777
- +49 40 713003-39
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 010

Hagedorn, D.
- +49 40 713003-777
- +49 40 713003-39
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 010
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.