Was erledige ich wo?
Feuerwehrwesen, Brandschutz
In Schleswig-Holstein obliegt den Gemeinden die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technische Hilfe in ihrem Gebiet.
Beschreibung
Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten.
In den aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr kann eintreten, wer seinen Wohnsitz im Ausrückbezirk hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Sofern in einer freiwilligen Feuerwehr eine Jugendabteilung vorhanden ist, können Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres eintreten.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in öffentlichen Feuerwehren keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Feuersicherheitswachen, Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, wird für sie das Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergewährt. Angehörige freiwilliger Feuerwehren haben zum Teil einen Anspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.
Zuständigkeit
An die für die Berufsfeuerwehr zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an die Freiwillige Feuerwehr ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Stadt-/oder Kreisfeuerwehrverband sowie auf den Internetseiten des Innenministeriums.
verwandte Vorgänge
- Ehrungen für Lebensretter
- Hochwasser / Hochwasserschutz
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Ansprechpartner
Gemeinde Oststeinbek
Die Bürgermeisterin
Möllner Landstraße 20
22113 Oststeinbek
Tel.: 0 40 / 71 30 03-0
Fax: 0 40 / 71 30 03-39
Web: www.oststeinbek.de
Mitarbeiter (Gemeinde Oststeinbek)
Frau Lamprecht ![]()
Fachbereich III - Sozialamt, Ordnungsamt, Standesamt
Tel.: 040/713003-51
Fax: 040/713003-39
E-Mail: Wencke.Lamprecht@Oststeinbek.de
Etage: EG | Zimmer: 009
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