Gleichstellungsbeauftragte
Veranstaltungen und sonstige Informationen
Die Gleichstellungsbeauftragte stellt sich vor

- Anje Schiffmann
Anje Schiffmann ist seit 1992 für die Gemeinde Oststeinbek
als Gleichstellungsbeauftragte tätig
Tel.: 040 - 713 003-17
Fax : 040 - 713 003-39
E-Mail: anje.schiffmann(at)oststeinbek.de
Sprechzeiten: jeden Donnerstag von 15.00 bis 17.30 Uhr und nach Vereinbarung
im Rathaus, Zimmer 002
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören das Anbieten von Sprechstunden und die Beratung von Hilfesuchenden. Jede Beratung ist kostenfrei und wird vertraulich behandelt.
Zur Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gehört:
• Einbringung von frauenspezifischen Belangen in die Arbeit der
Gemeindevertretung, der Ausschüsse sowie der Verwaltung.
• Prüfung der Verwaltungsunterlagen auf ihre Auswirkung auf Frauen.
• Mitarbeit bei der Erstellung von Stellenanzeigen
• Mitsprache bei Einstellungsgesprächen.
• Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der
Gemeinde.
• Einsetzen für die Gleichberechtigung des Mannes in der Erziehungs- und
Familienarbeit
• Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und
Behörden zur Wahrnehmung frauenspezifischer Belange und die Initiierung
von Frauenfördermaßnahmen.
• Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen, Pressearbeit und
Veröffentlichungen sowie das Vermitteln von Fachberatungen z.B. im
Wiedereinstieg in den Beruf, Mobbing, Trennung.
Ich bin für Sie da wenn Sie…
• Auskünfte oder Informationen brauchen
• benachteiligt werden und Sie Rat und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer
Interessen brauchen.
• Kontakte zu anderen Frauen oder Frauenorganisationen aufnehmen möchten
• In Ihren Beruf zurück wollen
• Karriere machen wollen
• Hilfe anbieten möchten
Sie erhalten bei mir entsprechende Fachliteratur zum Ausleihen, Kontaktadressen und Informationsbroschüren.
Die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung von Männer und Frauen ist im Grundgesetz in Artikel 3 festgelegt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt
auf die Beseitigung bestehender Nachteile ein.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seines religiösen oder seiner politischen Anschauung benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Bisher von mir durchgeführte Veranstaltungen waren unter anderem:
• Frauen-Informationswochen im Herbst mit unterschiedlichen Angeboten
• Veranstaltungen zum Frauentag
• Frauengesundheitswoche Schwerpunkt „Brustkrebs“
• Info-Veranstaltungen „Altersversorgung von Frauen“
• Geringfügige Beschäftigung „Mini-Midi-Maxi-Job"
• Rentenberatung
• Märchen und Tanz-Entspannungstage
• Rolle der Frauen in der Kirche
• Veranstaltung zur Migration von ausländischen Frauen
• „Mammographie-Screening“ verantwortlich: Screeningzentrum Lübeck
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Unterstützung suchen, bin ich für Sie da.
Wenn Sie in Not sind helfe ich Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie aktive Hilfe für andere anbieten möchten, wenden Sie sich an mich
Ihre
Anje Schiffmann
- 2010||OA Ausgabe Juli/August||Herbstveransatltungen
vom 10.06.2010



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