Aktuelle Meldungen
Stellenausschreibung hauptamtliche Bügermeisterin/hauptamtlicher Bürgermeister
In der Gemeinde Oststeinbek ist wegen Ablaufs der Wahlzeit und Erreichen der Altersgrenze des Amtsinhabers die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin/ hauptamlichen Bürgermeister neu zu besetzen.
Nähere Informationen unter www.oststeinbek.de/aktuelles/stellenausschreibungen.html
Eine/n Fachbereichsleiterin für Hauptamt und Planung
Die Gemeinde Oststeinbek sucht zum 01.Januar 2011 für den Fachbereich 1 - Hauptamt, Planung-
eine/n Fachbereichsleiter/in.
Nähere Informationen unter www.oststeinbek.de/aktuelles/stellenausschreibungen.html
Stellenangebot Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
Die Gemeinde Oststeinbek sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum
eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagogen für die Jugendeinzelbetreuung
Nähere Informationen unter http://www.oststeinbek.de/aktuelles/stellenausschreibungen.html
Neue überarbeitete Satzung über die Erhebung der Hundsteuer
Die Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung am 29.März 2010 eine neue überarbeitete Satzung über die Erhebung der Hundesteuer beschlossen.
Die alte Hundesteuersatzung war seit dem 29.Januar 1990 in unveränderter Form auch hinsichtlich der Hundesteuersätze in Kraft gewesen.
Die jetzt wirksame Hundesteuersatzung können Sie auf der Homepage der Gemeinde Oststeinbek unter http://www.oststeinbek.de/rathausservice/ortsrecht.html nachlesen.
In der gleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung eine Anpassung der Hundesteuersatzung sowie deren Steuersätze mit Wirkung zum 01. Juli 2010 beschlossen.
Wesentlicher Bestandteil der 1. Änderung ist die Aufnahme eines Hundesteuersatzes für gefährlich eingestufte Hunde und die Anpassung der Hundesteuersätze zum 01. Juli 2010.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass die Hundesteuersätze seit 1990 unverändert sind.
Darüber hinaus weist der Innenminister des Landes zuletzt mit seinem Erlass zur Haushaltskonsolidierung vom 30. Juni 2009 daraufhin, dass zur Ausschöpfung der Ertragsquellen ein Hundesteuersatz in Höhe von mindestens 90 € für den 1.Hund vorgeschlagen (ab 2011 mindestens 100 €) wird.
Die neuen Hundesteuersätze ab 01.07.2010 betragen nunmehr:
Für den 1. Hund 60,00 Euro
Für den 2. Hund 90,00 Euro
Für den 3. Hund und jeden weiteren 120,00 Euro
Für den 1. gefährlichen Hund 400,00 Euro
Für den 2. gefährlichen Hund und jeden weiteren 600,00 Euro
Auch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer können Sie auf der Homepage der Gemeinde unter http://www.oststeinbek.de/rathausservice/ortsrecht.html nachlesen.
Abschließend sei erwähnt, dass die Gemeindevertretung in Zusammenhang mit der Erhöhung der Hundesteuersätze auch eine „Sozialklausel“ unter § 7 Nr. 9 der Hundesteuersatzung aufgenommen hat. Danach kann eine Steuerbefreiung auf Antrag gewährt werden für das Halten von 1. Hunden von Hundehalterinnen und Hundehaltern, deren Familieneinkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf nicht übersteigt.
Der Bürgersaal im Kratzmannschen Hof steht Ihnen ab sofort zur Verfügung
"Tür und Tor" des Bürgersaals im Kratzmannschen Hof, Möllner Landstr. 22, sind für Veranstaltungen wie z. B. Familienfeste, Tagungen oder Kultur, geöffnet.
Seit dem 1. April 2010 ist die Satzung zur Benutzung u. a. des Bürgersaals in Kraft.
Der Saal kann bei der Gemeinde Oststeinbek gebucht werden.
Information über die Nutzung sowie die Höhe der Nutzungsgebühr erhalten Sie von
Frau Lamprecht, Telefon 040-713003-51
e-Mail rathaus@oststeinbek.de



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