Aktuelle Meldungen

 

Stellenausschreibung hauptamtliche Bügermeisterin/hauptamtlicher Bürgermeister

In der Gemeinde Oststeinbek ist wegen Ablaufs der Wahlzeit und Erreichen der Altersgrenze des Amtsinhabers die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin/ hauptamlichen Bürgermeister neu zu besetzen.

Nähere Informationen unter www.oststeinbek.de/aktuelles/stellenausschreibungen.html

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Eine/n Fachbereichsleiterin für Hauptamt und Planung

Die Gemeinde Oststeinbek sucht zum 01.Januar 2011 für den Fachbereich 1 - Hauptamt, Planung-
                                                      eine/n Fachbereichsleiter/in.

Nähere Informationen unter www.oststeinbek.de/aktuelles/stellenausschreibungen.html

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Stellenangebot Sozialpädagogin/Sozialpädagoge

Die Gemeinde Oststeinbek sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.10.2010,

                
 eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagogen für die Jugendeinzelbetreuung 

Nähere Informationen unter http://www.oststeinbek.de/aktuelles/stellenausschreibungen.html

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Neue überarbeitete Satzung über die Erhebung der Hundsteuer

Die Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung am 29.März 2010 eine neue überarbeitete Satzung über die Erhebung der Hundesteuer beschlossen.
Die alte Hundesteuersatzung war seit dem 29.Januar 1990 in unveränderter Form auch hinsichtlich der Hundesteuersätze in Kraft gewesen.
Die jetzt wirksame Hundesteuersatzung können Sie auf der Homepage der Gemeinde Oststeinbek unter http://www.oststeinbek.de/rathausservice/ortsrecht.html nachlesen.

In der gleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung eine Anpassung der Hundesteuersatzung sowie deren Steuersätze mit Wirkung zum 01. Juli 2010 beschlossen.
Wesentlicher Bestandteil der 1. Änderung ist die Aufnahme eines Hundesteuersatzes für gefährlich eingestufte Hunde und die Anpassung der Hundesteuersätze zum 01. Juli 2010.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass die Hundesteuersätze seit 1990 unverändert sind.

Darüber hinaus weist der Innenminister des Landes zuletzt mit seinem Erlass zur Haushaltskonsolidierung vom 30. Juni 2009 daraufhin, dass zur Ausschöpfung der Ertragsquellen ein Hundesteuersatz in Höhe von mindestens 90 € für den 1.Hund vorgeschlagen (ab 2011 mindestens 100 €) wird.

Die neuen Hundesteuersätze ab 01.07.2010 betragen nunmehr:
Für den 1. Hund                                                                 60,00 Euro

Für den 2. Hund                                                                 90,00 Euro

Für den 3. Hund und jeden weiteren                           120,00 Euro

Für den 1. gefährlichen Hund                                        400,00 Euro

Für den 2. gefährlichen Hund und jeden weiteren    600,00 Euro

 

Auch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer können Sie auf der Homepage der Gemeinde unter http://www.oststeinbek.de/rathausservice/ortsrecht.html nachlesen.

Abschließend sei erwähnt, dass die Gemeindevertretung in Zusammenhang mit der Erhöhung der Hundesteuersätze auch eine „Sozialklausel“ unter § 7 Nr. 9 der Hundesteuersatzung aufgenommen hat. Danach kann eine Steuerbefreiung auf Antrag gewährt werden für das Halten von 1. Hunden von Hundehalterinnen und Hundehaltern, deren Familieneinkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf nicht übersteigt.

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Der Bürgersaal im Kratzmannschen Hof steht Ihnen ab sofort zur Verfügung

"Tür und Tor" des Bürgersaals im Kratzmannschen Hof, Möllner Landstr. 22, sind für Veranstaltungen wie z. B. Familienfeste, Tagungen oder Kultur, geöffnet.
Seit dem 1. April 2010 ist die Satzung zur Benutzung u. a. des Bürgersaals in Kraft.

Der Saal kann bei der Gemeinde Oststeinbek gebucht werden.

Information über die Nutzung sowie die Höhe der Nutzungsgebühr erhalten Sie von
Frau Lamprecht, Telefon 040-713003-51
                    e-Mail   rathaus@oststeinbek.de

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